Die GEMA-Lizenz

Die Nutzung erschienener Tonträger in Webradios ist kostenpflichtig. Wer ein Webradio betreibt, muss sich daher bei GEMA und GVL anmelden. Da GEMA und GVL unterschiedliche Rechteinhaber vertreten, sind beide Lizenzen für die Nutzung von Musik notwendig:
Während die GEMA die urheberrechtlichen Ansprüche u.a. von Komponisten und Textdichtern wahrnimmt, vertritt die GVL die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern.

Die Lizenzgebühren richten sich in erster Linie nach dem erreichten Hörerkreis, dem prozentualen Musikanteil und nach Ihren Einnahmen, die Sie mit dem Radio ggf. erzielen.

Für die nachfolgenden Informationen übernimmt "WmiG.de" keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität! Die Übersichten sollen Ihnen lediglich einen ersten Überblick über mögliche Lizenzkosten verschaffen, die auf Sie zukommen, falls Sie Ihr Internet-Radio legal führen und Lizenzen bei GEMA und GVL erwerben möchten.
Aktuelle Informationen, Details zu den Tarifen, die Höhe der individuelle Gebühren sowie Lizenzbedingungen sind bitte stets direkt bei der GEMA bzw. bei der GVL zu erfragen.


GEMA ( Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte )

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA.
Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.

Erstmalig nach fünf Jahren führte auch die GEMA zum 3. April 2006 überarbeitete Radio Tarife ein. Eine neue, einheitliche Tarifstruktur deckt nun alle technischen Sendearten (terrestrische Radios, Kabel- und Satellitenradios, Webradios) ab. Dabei unterscheidet die GEMA zwischen dem "Tarif Radio" und dem "Tarif Premium Radio". Der erste Tarif, geltend für nichtkommerzielle Webradios, wird nachfolgend näher vorgestellt.
(Quelle: GEMA-Homepage )


Kriterien für die Online-Anmeldung

Erfüllt ein Webradio die nachfolgenden Kriterien, so kann die Lizenzierung bequem online über den GEMA Lizenzshop erfolgen:
- sendet auf bis zu drei (3) unterschiedlichen Webseiten
- sendet auf bis zu neun (9) Kanälen (verschiedene Sparten, Genre)
- erzielt nicht mehr als EUR 430 Einnahmen (netto) pro Monat
- erreicht bis zu 2700 unterschiedliche Hörer in einem Monat (unique user)
- bietet keine personalisierten Streams an (alle hören dasselbe)

Die Zahl 2700 für die unterschiedlichen Hörer basiert auf dem Mindestvergütungsbetrag in Höhe von EUR 30,- netto. -> EUR 30 : EUR 0,01841 pro Hörer : 0,6 (Internetfaktor) = 2716 Hörer.


Gebührengestaltung

Die GEMA Gebühren richten sich grundsätzlich nach:
- den Einnahmen des Senders (falls zutreffend)
- dem Hörerkreis (Anzahl unterschiedlicher Hörer in einem Monat)
- dem Musikanteil (Bsp.: 35, 50, 80, 90 oder 100%)
- der Sendezeit (Bsp: 4 Stunden pro Tag, nur an Wochenenden oder 24/7)


Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach den Einnahmen des Senders (falls zutreffend) oder anhand des erreichten Hörerkreises.

Regelvergütung bei einem Musikanteil von:
- 0% - 10% : 0,78 % der Einnahmen
- 10% - 35% : 2,71 % der Einnahmen
- 35% - 50% : 3,88 % der Einnahmen
- 50% - 80% : 6,20 % der Einnahmen
- 80% - 90% : 6,98 % der Einnahmen
- 90% - 100% : 7,75 % der Einnahmen

Mindestvergütung nach dem weitesten Hörerkreis:
- im Bereich 0 - 50.000 : EUR 0,01841 (netto)
- im Bereich 50.001 - 500.000 : EUR 0,00920 (netto)
- über 500.000 : EUR 0,00191 (netto)


Die monatliche Brutto-Mindestgebühr beträgt grundsätzlich EUR 32,10 (EUR 30,- + 7% MwSt.). Weitere Infos und Anmeldung unter:
GEMA-Lizenzshop