Unser narzisstischer Lieblingstroll gibt wieder seine „Weisheiten“ weiter ….

Er ist ja immer wieder niedlich, unser Lieblingstroll aka der polnische Kohlkopf. Uns angeblicher Falschaussagen bezichtigen und selber dann regelmäßig bei fast JEDEM Thema, zu dem sich sein narzisstisches Ego gezwungen fühlt zu äußern, permanent Bullshit zu verbreiten. Hat wirklich etwas von einer Komödie, wenn dieser Mann nicht so bedauernswert wäre.

Da behauptet er tatsächlich (natürlich mit einem seiner zahlreichen Fake-Accounts!!) Musik, die bei Amazon gekauft wird, könne man zum Senden (öffentlichen Verbreiten!) verwenden, da man an den gekauften Titel das „Eigentum“ erwerben würde. Als wir diesen Unsinn gelesen haben, mussten wir erstmal wirklich herzhaft lachen, denn es zeigt erneut, dass dieser Mann von Begrifflichkeiten aus dem Recht, geschweige denn von Recht selber absolut keine Ahnung hat! (Auch wenn er immer so gerne so tut als ob! :D)

https://www.facebook.com/groups/427465321270622

So schlüssig es ja klingen mag, nichtsdestotrotz ist es einfach nur Bullshit!!

Sehen wir uns einmal die Amazon Music-Nutzungsbedingungen für gekaufte Musik an:

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201380010
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201380010

Beginnen wir mit der Aussage des werten Herrn, dass man mit dem Kauf das „Eigentum“ an den erworbenen Liedern erhalten würde.
Tja, leider falsch!! Weil man lediglich „ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von gekaufter Musik (Anmerk.: genannt Nutzungsrecht!)“ erhält, was klar in dem Punkt 3.1 der Amazon Music-Nutzungsbedingungen zu lesen ist!
(Quelle: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201380010)

Nun sehen wir uns die Definition des „Nutzungsrechts“ an:
„Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.“
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht)
Also handelt es sich hier beim Kauf von Musikstücken lediglich um den Erwerb eines Rechts, jedoch NICHT am Eigentum der Musikstücke!

Nun zum anderen Teil der Aussage, dass man die gekauften Musikstücke zum Senden in Webradios verwenden dürfe:
Auch dies ist falsch, denn in den Amazon Music-Nutzungsbedingungen ist auch hierzu klar zu lesen, dass Amazon dem Käufer lediglich das Recht der Verwendung NUR für „Ihre privaten, nichtgewerblichen Zwecke nach Maßgabe der Vereinbarung. Außer soweit im vorstehenden Satz angegeben, dürfen Sie gekaufte Musik oder Dienstleistungs-Inhalte nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, übertragen, vermieten, teilen, verleihen, umfunktionieren, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen“ einräumt wird.
(Quelle: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201380010)
Es ist also nach den Nutzungsbedingungen explizit untersagt, die gekauften Musikstücke u.a. „weiterzuverbreiten“ und zu „übermitteln“, was ja eine öffentliche Verbreitung (Senden), auch als lizenziertes Radio, bedeuten würde.

Dieses Thema u.a. auch für andere Musikplattformen haben wir bereits 2016 in einem Artikel bearbeitet. Siehe auch https://wmig.de/rechtsnews7.html#text28.
Allerdings raten wir jedem, je nach Plattform die neuesten, aktuellen Nutzungsbedingungen durchzulesen, da sich diese sehr oft verändern!

Aber wenigstens erkennt unser polnischer Kohlkopf nur die Strafbarkeit von Veröffentlichung nicht lizenzierter Werke nach § 106 Urhebergesetz an, was er ja lange Jahre verleugnet und als Falschauskunft verbreitet hat.
(B.t.w. bitte auch in nachfolgendem Beleg NICHT auf die Aussagen eingehen … Auch hier nur Bullshit von unserem Lieblingskohlkopf :D)

Gelöschter Beitrag von der Facebookchronik des Jürgen K.

Man darf gespannt auf die Reaktion des werten Herrn gespannt sein. Vermutlich wird diese nicht lange auf sich warten lassen. Vielleicht gilt ja wieder das Verwaltungsrecht … oder gar ein anderes Hirngespinst unseres Lieblingstrollt. Den Fehler zugeben wird dieser Narzisst nie im Leben … Mal abwarten. 😉

EDIT 09.11.:
Nachdem unser Lieblingstroll doch nach wie vor leugnet, dass das Senden ohne die notwendigen Lizenzen der Rechteverwerter GEMA/GVL eine Straftat ist (obwohl hier das Urheberrecht eindeutig ist -s. §106 UrhG-) und wieder mit unbelegten Schreiben/Aussagen seiner eingebildeten Kontakte, Anwälte und Richter kommt, die seinen Unsinn von der angeblichen „Ordnungswidrigkeit“ belegen sollen, haben wir einmal ganz tief in unseren Akten gekramt und siehe da:
Ein nettes Urteil gegen ein Sonixcast-Radio aus dem Jahr 2014, welches wir mit Unterstützung der Rechteverwertungsgesellschaften erwirkt haben.
Und … was ist dort auf Seite 2 zu lesen? Ordnungswidrigkeit??? Nein, STRAFTAT!!!!

Da darf man gespannt sein, welche verquerten Ausreden und Hirngespinst-Aussagen der kranke Troll nun wieder aus dem Hut zaubert.

Wobei …. machen wir einmal eine Challange daraus:
Leg einmal ebensolche Beweise (Unwichtiges kann gerne gestrichen werden) in Schriftorm (PDF oder JPG) vor, dann reden wir weiter! Aussagen von GEMA/GVL, Anwälten oder gar Richtern!
Vorher werden wir auf deine Falschaussagen und deine kranken Hirngespinste NICHT mehr reagieren, sondern dich weiter als das demaskieren, was du bist:

Ein kranker Lügner und Dummschwätzer!!!

Edit 10.11.:
Auch wenn bereits zu ahnen ist, dass zu dieser Erweiterung des Posts (wie auch zum Thema Sonixcast) wieder nur geschwurbeltes, sinn- und faktenloses Gesabbel kommt) trotzdem die EINDEUTIGE Stellungnahme von Amazon zu der Falschaussage unseres gesitig schlichten Lieblingstrolls:

Man erahnt aber schon wieder direkt, dass der kranke narzisstische Troll sich sofort wieder am Wort „gewerblich“ aufgeilt (man verdient ja kein Geld damit). Fakt ist aber -und das kam in dem Telefonat, welches dieser Mail zugrunde liegt- eindeutig heraus, dass Amazon trotz dieser Formulierung explizit enge Grenzen zieht. Und für sich klar definiert, was privat ist:
Zu Hause, auf persönlichen Geräten, im Auto und bei eigenen privaten Feiern!
Eine Veröffentlichung jedweder Art ist für Amazon KEINE private Nutzung mehr und widerspricht den Nutzungsbedingungen!! Ob damit Geld verdient wird oder nicht spielt absolut keine Rolle!! (Weil das auch für die Einordnung in „Kommerziell“ bzw. „nicht-gewerblich“ unerheblich ist. Auch ohne Geld einzunehmen oder zu verdienen kann etwas als kommerziell bzw. gewerblich eingestuft werden.) Und in dem Fall eines Webradios geht Amazon eindeutig davon aus!
Aber damit unser krankes Trollchen nicht gleich wieder Schnappatmung bekommt, es sind noch weitere Mails von verschiedenen Stellen angefordert, mit ganz expliziten Fragen worauf klare Antworten zugesagt sind.
Aber man kann schon voraussehen, dass das Psychotrollchen es wieder besser weiß … 😀

2. Nachtrag:
Was zu erwarten war, wieder den einschlägigen Leuten Unwissenheit unterstellen, nur die Kontakte des polnische Kohlsüppchen, angeblich eine Berühmtheit 😀 😀 (an Inkompetenz und Dummheit, das stimmt!!) sind die wahren Fachleute und er weiß natürlich alles besser!!
Den Schmu, den der alles loslässt, kann man echt keinem zum Lesen geben. Soviel Ignoranz, Inkompetent Überheblichkeit und Dummheit auf einen Haufen …. für mich Guinessbuch-Verdächtig!
Kommerziell bzw. gewerblich wirklich verstehen … kann eine polische Kohlsuppe eben nicht. Gabs aufm Polenmarkt nicht zu kaufen.
Heute wieder seit morgens über 10 Kommentare, man muss gar nicht erst auf seine FB-Chronik schauen, wir gehen mal mind. von 5 Posts aus. Krank, einfach nur krank!

Und ich warte immer noch auf die Belege der Richter, der GEMA/GVL, der Anwälte zur Ordnungswidrigkeit und zu Amazon …. 😀

19 Antworten auf “Unser narzisstischer Lieblingstroll gibt wieder seine „Weisheiten“ weiter ….”

  1. Jürgen Kapusta

    ach so.. nein.. ich habe es nie angezweifelt und meine aussage, das es nur eine ordnungswidrigkeit ist, ist noch immer richtig..
    du unterscheidest mal wieder nicht und scherst alles über einen kamm.

    wenn ich die musik für mich lade und sie auch nur für mich spiele, die ich mir illegal besorgt habe, ist es eine ornungswidrigkeit. die musikindustrie hat da auch kein interesse das gross zu verfolgen, das käme sie zu teuer. wenn man aber nun diese musik sendet, ist es ein verbreiten von raubkopien und das ist strafrechtlich relevant !!!! das sagte ich damals schon und ich sage es noch heute. es war nie anders und wird auch nie anders sein.

    vielleicht solltest du dich mal etwas intensiver mit dem rechtlichen aspekten zum thema webradio befassen und nicht nur vom hörensagen oder flüchtig gelesenem ausgehen. die wahrheit ist leider anders, als du sie dir ausdenkst, in deiner überbordenden fantasie…

    ich sagte dir schon tausende male, ich hinterfrage alles !!!!!!!!

    das heisst, ich frage an den richtigen stellen, was denn richtig ist. solltest du dir auch mal angewöhnen und nicht immer nur scheisse labern..

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    1. Und hier beweist der narzisstische Troll wieder seine geistige Unfähigkeit! Und wirft uns das „alles über einen Kamm scheren“ vor. Weil er nicht mal in der Lage ist, seinen eigenen Müll, den er absondert, zu verstehen!!!

      Dabei steht in dem letzten Beleg EINDEUTIG, dass es sich um das Thema „SENDEN“ von Musik OHNE die Lizenzen von GEMA dreht. Und NICHTS von privat downloaden und anhören.
      Zitat: „senden ohne GEMA/GVL im webradio ist keine straftat. es ist eine ordnungswidrigkeit!!“ Zitat Ende.

      Das Thema illegale Quelle von Musik (Tauschbörsen, etc.) und deren Verwendung ist hier gar nicht Thema!

      Senden (also das öffentliche Verbreiten!) OHNE die erforderlichen Lizenzen ist eine Straftat! Und da hat es gar nichts damit zu tun, aus welcher Quelle das Musikstück ist. Punkt aus! Und auch der Satz des werten polnischen Kohlkopfes ist eindeutig, indem er aussagt, dass eben solches Senden nur eine Ordnungswidrigkeit ist! Das ist definitiv falsch!! (§ 106 UrhG!!).

      Wie aber schon im vorne herein vermutet, geht unser Kohlnarzisst natürlich trumpmäßig mit sinn- und haltlosen Äusserungen und Attacken auf Angrif und meint, damit wieder Recht zu haben.

      Seine kranke Arroganz ist ja eigentlich niedlich, wenn es keine Folgen für andere haben würde ….

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        1. Aja du schlaue Kohlsuppe, … wenn man eine gewisse Bildung hat, muss man also gleich damit arbeiten und also auch gleich eine Doktorarbeit schreiben …

          Spätestens mit diesem saudummen Post hast du deine eigene völlige geistige Inkompetenz dargestellt. Und dein krankes Narzisstendenken gleich mit! Und du willst gebildet sein? Bubilein, du bist so dumm, dass es schon die Leute anbrüllt.
          Ein Studium als Ausbildung muss also gleich einen Doktortitel bedeuten … 😀 😀 😀
          Dein dummes Gehirn versteht ja nicht mal die Antwort der Mails, die du bekommst. In einer Berufskammer ist man nur gelistet, wenn man in dem Beruf auch arbeitet … nicht wenn man nur die Ausbildung macht!
          Oder willst du beim Bankenverband auch anrufen … ja ich habe auch diese Ausbildung mit Abschluss! Oder beim VATM? Denn auch dahingehend habe ich eine Ausbildung mit Abschluss! Oder vielleicht beim BDSW? Da sollte dir der kleine Schrankenwärter helfen können, falls der Schwätzer etwas mit dem Begriff §34a etwas anfangen kann …. Klar ich arbeite auch in all diesen Berufen, neben meinem jetzigen Beruf ….. 😀 😀 😀
          Deine „Beweise“ sind einfach nur mintalkapustalische Ausdünstungen von dir dummen Kohlsuppe

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  2. Jürgen Kapusta

    ich hab mir alles nochmal durchgelesen.. du schreibst ausschliesslich von den rechten und pflichten des streamingdienstes von amazon !!!

    überall steht : diensteanbieter… !!!!!

    dien kopierten texte von dir, stammen auch aus dem streamingdienst. ist ja leicht zu überprüfen..

    der kauf einer mp3 ist etwas völlig anderes… ichn schrieb nicht umsonst in meinem beitrag, das nicht amazon prime und dergleichen gemeint sind.. denk dran : prime ist nur ein abgemagertes stück von amazon music !!!

    das ist weit entfernt von den regeln einer mp3 entfernt, die GEKAUFT wurde !!!

    bei amazon musik kaust du nicht einzelne musikstücke, sonder etwas, wie z.b. spotify…

    dumm wie su bist, kapierst da das ja nicht und verleumdest und beleidigst lieber mich

    du bist krank… ganz ehrlich !!!

    Antworten
    1. Beispiel Nr. 2 für seine Unfähigkeit (eher gesagt DUMMHEIT!!), Texte zu verstehen! Und schon gar nicht, Links nachzuverfolgen.

      Wir haben die Nutzungsbedingungen von Amazon Music (= Erwerb von Musikstücken/nicht Prime, Spotyfy, o.ä. also KEIN Streamingdienst) verlinkt. Dort ist sogar EXPLIZIT von GEKAUFTER MUSIK (also MP3) die Rede und was man damit machen darf. Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil!
      Ebenso eindeutig ist, dass man eben NICHT das Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht dieser digitalen Inhalte erwirbt.

      Und wieder das alte, kranke Verhalten der polnischen Kohlsuppe: Attacke und völligen Blödsinn absondern!! Eben Lügen über Lügen … was auch sonst!

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    2. U.P.

      Ich zitiere nochmal unseren polnischen Kohlsuppenclown:

      „sendet man diese illegale musik und erst dann ist es eine straftat, die da heisst : verbreiten von raubkopien..
      selbst gema und gvl erklärten mir das in ausführlichen briefen, genau so…“

      Soso, die GEMA/GVL geben also angeblich eine Information raus, die gegen das Urheberrechtsgesetz (hier §106 UrhG) und Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz/UrhWahrnG) verstossen würde ….
      Und nur weil es wegen zu hohem Aufwand nicht verfolgt wird, gelten beide o.g. Gesetze dann nicht mehr, sondern die mintalkapustalischen Gerhirnpfürze … 😀 😀

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      1. Jürgen Kapusta

        dumm wie du bist, kapierst du mal wieder nix…

        jetzt erkläre mir bitte was urheberrechtlich geschützt ist, wenn mir gema/gvl sagen, es ist so, wie ich das mit dem gvl-vertrag erklärt habe ?
        und was wäre dabei ein urheberrechtsverstoss, wenn gema/gvl mir erklären, wie das mit dem legal und illegal bei musik, oder mit der gewerbsmässigkeit verhält ?

        meine fresse neee…

        weisst du wann sich gema/gvl dessen schuldig gemacht hätten ? wenn sie mit dir am telefon gelacht hätten, weil ich angeblich dich wegen eines radios gemeldet hätte und sie dir das gesagt hätten.. das habe ich zum einen nicht (die originale mail von damals habe ich noch, weswegen ich gema/gvl anschrieb und kann sie gerne mal posten *Gg) und zum anderen wäre es nun wirklich ein solcher verstoss, wenn sie sowas getan hätten.

        ich habe übrigens schriftlich vorliegen, das dies nie stattfand, was du geschildert hattest. es gab kein telefonat mit dir, sie schrieben dich auch nicht wegen eines radioverstosses an. fakt ist : gema/gvl wollen mit dir nichts zu tun haben !!!!

        das ist, was man mir schrieb, weil ich die damals wegen deiner behauptung kontaktierte..

        lesen bildet ja eigentlich, nur eben bei dir nicht..
        du wirst es nie verstehen,. was man dir sagen will. du wirst nie verstehen, was heruntergestuft bedeutet usw…
        tarurig, aber wahr…

        ja, die gesetze dieses landes sind unergründlich..laaaach

        zumindest für dich, poschilein

        Antworten
        1. Unsere polnische Kohlsuppe ist derart … naja sagen wir es mal so, eine Gehirnzelle weniger und sein Piepmatz würde sich kringeln und er aus’m Trog fressen.

          Aber ich habe heute meinen guten Tag und kläre den geistig armseligen Narzisstentroll mal auf (Versuche es zumindest, der Trump für Arme wird sich auch hier wieder mit dummen geschwurbelten Ausflüchten rauswinden!):

          Jedes Musikstück ist urheberrechtlich geschützt. Und NUR der Urheber, bzw. Rechteinhaber (GEMA o.ä. gemäß Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) kann über die Verwendung (Veröffentlichung, Verbreitung, Kopieren, Verändern, etc.) bestimmen. Senden OHNE GEMA/GVL stellt eine unerlaubte Verwertung eines Werkes (Musikstück) ohne die erforderliche Erlaubnis des Berechtigten (Urheber oder Rechteverwerter) dar, da die erforderliche Lizenz zur Verwertung nicht gegeben ist. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht ( hier §106 UrhG)!! Und, das besagt der Paragraf klar und eindeutig, ist eine Straftat und KEINE Ordnungswidrigkeit!! (https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html) Das kann auch die GEMA NICHT außer Kraft setzen und das Senden ohne gültige Lizenzierung zur Ordnungswidrigkeit erklären!

          Von daher ist davon auszugehen, dass KEIN Mitarbeiter der GEMA/GVL jemals so eine Auskunft gegeben hat! Und es eindeutig eine kapustalischer Gehirnpfurz, kurz LÜGE/Falschinformation, ist!

          Antworten
          1. Jürgen Kapusta

            ach echt ? wusste ich noch gar nich… da erzählste nu was völlig neues…

            unser ständig beleigender mensch will einfach nicht verstehen.. selbst richter sagen, es ist nur eine ordnunswidirigkeit !!!! ja, vom gesetz her wäre es eine.. es ist aber nunmal so, das dieser verstoss als gerinwertig eingestuft wird, wenn man mal ohne gema sendet. nochmals zum kapieren… selbst richter sagen es genau so, wie ich es dir sage.

            ich hatte dir genügend links dazu schickt. ich weiss, waren alle nur erfunden.. erfundene links funktio0nieren ? wow….

            ich hinterfrage prinzipiell alles, um nichts falsches zu erzählen, was ich sage, ist beweiskräftig !!! man muss nur googeln können.

            und ich hab fast alles auch schwarz auf weiss.. du auch ?

            und es ist kein verstoss des urheberrechtsgesetzes, wenn ein mitarbeiter der gema/gvl mir grundlegendes zum thema webradio erklärt, auch dann nicht, wenn es um legale oder illegale musik handelt, oder ob mit lizenz senden oder ohne. denn genau das hattest du behauptet.. ist es nicht. war es nie und wird es nie sein.

            es ist auch nicht verboten etwas ggeneuer zu durchleuchten, denn wenn dem so wäre, könnten wir alle einpacken..

            du unterstellst hier gema/gvl jedenfalls schon wieder dinge, die nie stattgefunden haben, bzw. dinge, die es nie so gab. wie damals eben.. ich muss mir echt mal die mühe machen und den brief von ihnen posten, der von dir gehandelt hat.. ich greife es vorweg, auch dieser verstösst in keinster weise irgendwelchen gesetzen.. meine frage war damals einfach nur, ob sie denn wirklich mit dir das gemacht hatten, was du erzählt hast.. antwort : nein, das haben wir nicht getan, es wäre reine fantasie. weder telefonisch, noch schriftlich noch sonstirgendwie waren wir in kontakt. wir sind nur froh, wenn wir von ihm nichts sehen oder hören.

            was ich denen über dich meldete, wirst du auch nie erfahren.. fakt ist, es war mal wieder deine kranke fantasie, die das herausbrachte. aber mir vorwerfen, ich würde denen was unterstellen.. übriegens auch gem/gvl sahen das so, das du ihnen etwas unterstellt hast, nicht ich denen.. sie schrieben mit dazu noch, das sie es nicht verfolgen, weil es keinen sinn macht. ich schreib jetzt nicht, was sie noch dazu meinten..laaach

            also… das dürfen sie mir schreiben.. also nicht gleich ausrasten von wegen, alles verboten usw…keine datenschutzverletzung, keine urheberrechtsverletzung und nichts..

            du bist eben einfach nur krank und das in echt.

            deine ganze art spricht dafür, dein verhalten, deine ausdrucksweise, dein beleidigen müssen, dein dissen, dein erniedrigen, dein stalken und alles… du bist geisteskrank.. so nennt man das doch, wenn einer verhaltensgestört ist., oder ?

          2. Und der nächste Beleg seiner geistigen Unfähigkeit:
            Zitat: […] und es ist kein verstoss des urheberrechtsgesetzes, wenn ein mitarbeiter der gema/gvl mir grundlegendes zum thema webradio erklärt, auch dann nicht, wenn es um legale oder illegale musik handelt, oder ob mit lizenz senden oder ohne. denn genau das hattest du behauptet.. ist es nicht. war es nie und wird es nie sein. […]

            du unterstellst hier gema/gvl jedenfalls schon wieder dinge, die nie stattgefunden haben, bzw. dinge, die es nie so gab. wie damals eben… […] […]meine frage war damals einfach nur, ob sie denn wirklich mit dir das gemacht hatten, was du erzählt hast.. antwort : nein, das haben wir nicht getan, es wäre reine fantasie. weder telefonisch, noch schriftlich noch sonstirgendwie waren wir in kontakt. wir sind nur froh, wenn wir von ihm nichts sehen oder hören.

            […] sie schrieben mit dazu noch, das sie es nicht verfolgen, weil es keinen sinn macht.[…]
            Zitat Ende

            Zusammenhang? Wo wurde von unserer Seite her behauptet, eine Information von den Rechteverwertern zu bekommen würde gegen Gesetze verstoßen? DAS, liebe Leser, kann Euch wirklich nur das kranke Hirn dieser Kohlsuppe erklären. Denn diese Aussage wurde NIE von uns getätigt!
            Unsere Ausführung bezüglich des Urheberrechts und der Strafbarkeit bezog sich EINZIG UND ALLEIN aus die mehrfachen Falschaussagen unseres Lieblingstrolls (siehe Screenshot im Ursprungspost), der „gebildete Fachmann mit angeblich über 25 Jahren Erfahrung“!! 😀 😀 😀
            Was aber NICHTS an der Tatsache ändert (und daher, denke ich, weht der Wind, weil mit so einer Aussage kann man sehr gut von der eigenen Unfähigkeit ablenken!!), dass die gepostete Aussage unseres Lieblingstroll eine Falschinformation ist, denn, egal ob verfolgt oder nicht oder egal ob das Strafmaß nur eine Geldstrafe ist, ein Urheberrechtsverstoß ist und bleibt nun mal qua Gesetz eine Straftat und KEINE Ordnungswidrigkeit!!

            Und das kann weder ein Richter oder ein Rechteverwerter ändern!

          3. So langsam verstehe ich die Denkweise unseres „gebildeten“ Lieblingstrolls … Sorry, ich kann nur noch über den Vogel lachen. Dabei ist der so bemitleidenswert! Lesen, verstehen und das Gelesene geistig verarbeiten ist definitiv NICHT seine Kernkompetenz! (Wobei stark angezweifelt werden kann, ob dieses Subjekt überhaupt andere Kompetenzen als Dummschwätzen hat!)

            Ich gehe davon aus, dass sich sein verquertes Denken auf diesen Abschnitt bezieht:
            Zitat: „[…] Soso, die GEMA/GVL geben also angeblich eine Information raus, die gegen das Urheberrechtsgesetz (hier §106 UrhG) und Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz/UrhWahrnG) verstossen würde …. […] Zitat Ende
            Augenscheinlich scheint die geistige Fähigkeit der polnischen Kohlsuppe nicht dazu auszureichen, den Sinn dahinter zu verstehen!

            Denn es handelt sich hier NICHT um die Aussage, dass die Weitergabe einer Information durch die Rechteverwerter gegen das Urheberrecht verstoßen würde, sondern dass die Aussage (Senden ohne Lizenz = nur Ordnungswidrigkeit!!) an sich gegen die geltende Gesetzeslage verstoßen würde (Senden ohne Lizenz IST eine Straftat!), und so eine Falschaussage KEIN Mitarbeiter einer Rechteverwertungsgesellschaft treffen würde!

            Tja, es ist schon traurig, wenn man der deutschen Sprache so wenig mächtig ist ….
            (Und jetzt werden wieder trumpsche Ausflüchte folgen, was wir angeblich alles falsch machen etc…. *gäääääääääääääähn*)

  3. Jürgen Kapusta

    einen kleinen hinweis noch… das ist der link, zu dem von dir gepostetet inhalt, den du halt mit google übersetzt hast : https://www.amazon.de/-/en/gp/help/customer/display.html/?nodeId=201380010&pop-up=1
    im ganzen text liest ,am von abonnement. wie up- oder downgradem was mache ich mit der gestreamten musik usw.,,, nichts bezieht sich auf den kauf..

    wer aber genau liest stellt fest, es gibt nur eine einzige stelle, die sich auf den kauf bezieht und zwar diese hier. zitat :

    1.5 Digital Music Store . Im Digital Music Store (der „Store“) können Sie Musikinhalte („Gekaufte Musik“) erwerben. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Verkäufe endgültig und das Verlustrisiko geht mit dem Verkauf über. Wir akzeptieren keine Rückgaben gekaufter Musik. Wenn Sie Musikinhalte im Store kaufen, weisen Sie uns an, die gekaufte Musik für Sie zu speichern. Wenn Sie eine Bestellung zum Kauf von Musikinhalten im Store aufgeben, erkennen Sie an und stimmen zu, dass Sie Ihren Kauf von Musikinhalten nach Beginn der Lieferung nicht mehr stornieren können, auch nicht dadurch, dass wir Ihnen diese in der Cloud zum Streamen oder Herunterladen zur Verfügung stellen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.

    un nu ?

    nenenene

    Antworten
    1. Hat mal wieder NICHTS mit Eigentum oder den AGBs zur Nutzung der Werke von Amazon zu tun, aber das Kohlsüppchen kapiert es einfach nicht. Wobei hier ja auch „Gekaufter Musik“ explizit erwähnt wird …. der Begriff unter 3.1 aber dann wiederum ganz anders gemeint sein soll! Man man man …

      […]Wir erteilen Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von Gekaufter Musik, Dienstleistungs-Inhalten, und zusätzlichen Musikinhalten, für die wir Ihnen Zugriff bereitstellen, jedoch nur für Ihre privaten, nichtgewerblichen Zwecke nach Maßgabe der Vereinbarung.[…]
      Und dieser Passus ist ein der beschränkende Teil der AGBs, der eben die Nutzung verschiedener Leistungen näher beschreibt! Von Streaming, Käufen digitaler Inhalte etc. Und JA, es ist in jedem Zusammenhang von einer Dienstleistung die Rede, weil auch der Verkauf von digitalen Inhalten eine Dienstleistung ist!

      Aber ob das der kranke Kohlsuppenkopf versteht ….

      P.S.: Man brauch nichts übersetzen, außer man ist der dumme Pustel! Amazon auf Deutsch einstellen und schon bekommt man den ganzen Text in Deutsch! 😀

      Antworten
  4. Jürgen Kapusta

    warum ist sonixcast nun gewerblich ? fragen über fragen…

    Antworten
    1. Der parasitäre Kohlkopftroll wieder …. 😀 😀 .D zeigt immer mehr seinen Fachmann!

      Wobei zu erwarten war, dass sein krankes Hirn (nun bei der Ansammlung schizophrener Identitäten ist das kein Wunder!) wieder nicht in der Lage ist, Texte zu verstehen:

      Und Büblein … droh ruhig weiter! Du hast nicht mal den Ansatz von Eiern in der Hose! Ich warte seit 7 Jahren auf deine „Gerichtsgänge“, die dann so fürchterlich wären! Junge, dafür bist du eindeutig zu dumm! Trinkhallenaufenthalte sind nicht dienlich, also geh nicht immer jeden Tag auf die andere Straßenseite! (Nur so ein Tipp am Rande)

      Lern erstmal lesen und verstehen! Dann verstehst du das Urteil auch vielleicht! (Ich bezweifle es jedoch, weil das dei krankes, narzisstische Ego nicht zulässt, denn es würde dich der Falschaussagen und der Lüge überführen!) 😀 😀

      Und wo wurde von mir jemals in Abrede gestellt, gekaufte Musik dürfe generell nicht gesendet werden? Bitte Beleg!! Ist eh einzig und allein wieder der trumpmässige Versuch, mit einer Phantasie-Unterstellung in Attacke zu gehen. Nicht desto trotz eine Lüge! Dass du als „25 Jahre-Fachmann“ nicht weißt, wie man in legaler Weise an Musik zum Senden kommt, bemitleidenswert!

      Zitat:
      „ich darf jegliche gekaufte musik senden (ausgenommen verbotene lieder), egal was die anbieter im vertrag haben !!!!!“
      Zitat Ende

      Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, die Kohlsuppe ignoriert hier wieder einmal geltendes Recht und ruft offen zum Rechtsbruch auf!! Damit steht er eindeutig aus derselben Stufe wie der kriminelle Walton!
      Denn diese Aussage unserer Kohlsuppe besagt eindeutig, dass man AGBs von Plattformen, die Musik verkaufen -und das sind die AGBs/Nutzungsbedingungen von Amazon in dem hier vorliegenden Beispiel- ignoriert werden können.
      Also diese Aussage ist schon ein starkes Stück!

      Zitat:
      „Da es sich um einen Vertrag handelt, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen in jeder Hinsicht rechtsverbindlich und stellen daher eine rechtsverbindliche Vereinbarung dar. Wenn Sie Ihre AGBs festlegen und die Nutzer ihnen zustimmen, akzeptieren sie formell eine rechtliche Vereinbarung.“
      Zitat Ende

      Dazu muss man nicht mehr sagen! (Mehr Infos zu AGBs unter https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/vertragsrecht/allgemeine-geschaeftsbedingungen-1156958)

      Gut, aber da wir ja angeblich keine Ahnung haben, sondern nur unser Kohlsuppensuperfachmann … dann ist natürlich auch der Artikel von Irights.info völlig falsch und deren Redakteure haben ebenfalls keine Ahnung von der Materie! *Ironie off*
      https://irights.info/artikel/was-darf-man-mit-digital-gekaufter-musik-machen/7111

      Auch hier ist der Sachverhalt klar und deutlich benannt … aber was verstehen die schon, sie sind ja nicht der polnische Kohlkopf 😀 😀

      Antworten
      1. Jürgen Kapusta

        ach scheissesäcklein.. du hast gesagt, das amazon musik nicht gesendet werden darf.. punkt., weil es in derern klausen steht.. du hast recht, das steht da..

        das problem dabei ist, das ALLE online anbieter, die mp3 usw anbieten, exact diese klausel in ihrem vetrag haben.. wirklich alle !!!!!

        du versteht das wort alle ?

        und genau deshalb hast du gesagt, das alle webradios sich strafbar machen, wenn sie gekaufte musik senden, da dies doch illegal ist. ist doch wirklich einfach zu verstehn.. meine frage, wie sie denn sonst an sendebare musik kommen sollen, hast du ja nicht beantwortet.. wie immer halt.

        solche zusammenhänge siehst du nie, und sie gehören dennoch zusammen. kann das sein ?

        ich kann auch lesen, ich hatte das urteil mehrfach gelesen… und wäre sonix cast nicht gewerblich gewesen, wäre auch nichts grossartiges passiert.

        der punkt ist halt eben nur gewesen, das sonixcast durch das dulden des lizenzfrei gesendeten materials auf auf seinen streams, er dadurch geld verdient hat !!!!! verbreiten von raubkopien….. you know ?
        das ist der punkt…

        wäre alles von denen kostenlos gewesen un hätten keinen cent damit verdient, hätte er nur eine höhere abmahnung bekommen und das wars…

        genau das ist der punkt, den du nicht verstehst.
        die gerichte, auch gema/gvl denken mittlerweile so, erst wenn es gewerblich ist, dann werden sie aktiv….

        deshalb hatte ich dir auch erklärt, was du natürlich nicht kapierst, das ein privatmann, der seine musik klaut, nur abgemahnt wird.. eine schwerwiegende straftat kannst du nicht abmahnen. das ist rechtlich nicht möglich.. nun denke mal weiter…

        ich sage es dir nochmals und letztmalig, das habe ich schriftlich vorliegen…das es schon länger so gehandhabt wird..

        momentan liesst du sogar nichtmals mehr, das irgendwo und irgendeiner abgemahnt wurde…

        in amiland noch ab und an, aber sonst ? als wenn es nicht mehr existent wäre…das ist weg…

        warum ?

        wenn man erkenntnis von einer straftat hat, ist diese zu melden sprich, zu beanzeigen..das wirst du wohl wissen. und warum passiert das nicht?

        schau mal auf gema und gvl..
        wann haben die das letztre mal etwas gegen ein illeagles radio unternommen, sage es mir.. wann ? seit mindestens 20 jahren haben sie das nicht mehr !!!!

        ein reichard sendet seit 20 jahren schwarz und hat sogar korrekte angaben im impressum..so viele andere radios ebenso… warum passiert nichts ? er wird regelmässig gemeldet.. bestimmt 50 mal im jahr.. passiert was ?
        es wäre doch hier ein leichtes, das zu verfolgen.. warum also macht man es nicht ?

        keine ausreden wieder von dir, warum passiert da nichts mehr ? konkrete antwort bitte…

        ich habe jetzt von mehreren seiten infos bekommen, warum dem so ist… sogar von ……. nein, die nenne ich nun nicht, hab keinen bock auf deine tiraden…

        eine info ist, man denkt um… das ist wirklich so…
        und der zweite ist, es gibt einen wirtschaftlichen grund… ES RENTIERT SICH NICHT !!! Die ausgaben hierfür übersteigen die einnahmen dafür bei weitem…

        hinzu kommt noch, das bei den meissten tätern eh nichts zu holen ist. den nötigentitel zu erhalten kostet geld, nicht gerade wenig und das musst du alle 3 jahre tun.. es ist für die leute raugeschmissen geld.. zu der erkenntnis kam man unter anderem auch damals wegen sonixcast..die künstler haben dann weniger geld, welches sie zu bekommen haben. nur durch solchen krempel.
        und genau deshalb denkt man um.. fang endlich an zu denken und mach deine augen mal auf.. aber sowas von weit auf….weil du sonst siehst du ja nix.

        Antworten
        1. Bei so viel gequirlter Scheiße der parasitären Koexistenz (denn mehr bist du asozialer Abschaum nicht! Und sowas soll sich noch vermehrt haben? Gruseliger Gedanke, dass noch mehr von solchem Bodensatz die Welt verunreinigt!) kann man ja schon fast wieder einen Lachanfall bekommen! War heute wohl mal wieder Trinkhallenzeit oder der Arme hat seine Medizin nicht bekommen!

          Egal, nicht abschweifen, kommen wir zum Sachverhalt:
          Zitat:
          „ach scheissesäcklein.. du hast gesagt, das amazon musik nicht gesendet werden darf.. punkt., weil es in derern klausen steht.. du hast recht, das steht da..

          das problem dabei ist, das ALLE online anbieter, die mp3 usw anbieten, exact diese klausel in ihrem vetrag haben.. wirklich alle !!!!!

          du versteht das wort alle ?

          und genau deshalb hast du gesagt, das alle webradios sich strafbar machen, wenn sie gekaufte musik senden, da dies doch illegal ist. ist doch wirklich einfach zu verstehn.. meine frage, wie sie denn sonst an sendebare musik kommen sollen, hast du ja nicht beantwortet.. wie immer halt.

          solche zusammenhänge siehst du nie, und sie gehören dennoch zusammen. kann das sein ?

          ich kann auch lesen, ich hatte das urteil mehrfach gelesen… und wäre sonix cast nicht gewerblich gewesen, wäre auch nichts grossartiges passiert.

          der punkt ist halt eben nur gewesen, das sonixcast durch das dulden des lizenzfrei gesendeten materials auf auf seinen streams, er dadurch geld verdient hat !!!!! verbreiten von raubkopien….. you know ?
          das ist der punkt…

          wäre alles von denen kostenlos gewesen un hätten keinen cent damit verdient, hätte er nur eine höhere abmahnung bekommen und das wars…“
          Zitat Ende

          Hier sieht man wieder eindeutig, dass der selbsternannte Fachmann von der Materie keine Ahnung hat und nur wirres (wohl aus Entzug oder Suff heraus), unqualifizierten Müll absondert! Weil man im Zusammenhang mit Amazons Musikkaufdienst „Alle“ sagt, wird das gleich auf jegliche Musik bezogen … 😀 😀 Lern erstmal Deutsch Polenkohlsuppe!! Was ich sage und dein krankes Hirn versteht, sind nun mal definitiv 2 Welten! Aber Zusammenhänge erkennen ist ja nicht deine Stärke!
          Promo-MP3, GEMA-freie Musik und CD-Ripps ist also für dich keine spielbare Musik? Okay, soweit zu denken ist bei dir sowieso Glückssache!

          Sonixcast war gewerblich? Als? Man merkt, dass du das Urteil überhaupt nicht verstanden hat und über den Sachverhalt Sonixcast absolut null Ahnung hast! KEIN Sonixcast-Urteil hatte etwas mit Raubkopien am Hut, es ging immer um die fehlenden Lizenzen! Die auch mal gar nichts mit der Firma Sonixcast zu tun hatten, sondern mit den jeweiligen „Radiobetreibern“! Und die sind auch klar von GEMA/GVL und diversen Staatsanwaltschaften als solchen identifiziert und z.T. zur Rechenschaft gezogen worden! NICHT wegen Raubkopien, sondern wegen Urheberrechtsverstosses (Senden ohne Lizenzen der deutschen Rechteverwerter!)!! Du laberst echt Müll hoch 10. Und Sonixcast ist auch nicht wegen Verbreitung von Raubkopien angegangen worden, sondern wegen dem Lizenzmodel! Hr. Walton hat NIE mit Raubkopien „gehandelt“ oder an irgendeiner Musik Geld verdient! Es ging einzig und allein um die Frage, ob, Sonixcast ein „Radio“ oder nur ein Dienstanbieter im Bereich Web- und Streamhosting ist! Und das wurde von Gerichten klar definiert und geurteilt. Daher wurden so viele Sonixcast-Betreiber belangt, weil sie von den Rechteverwertern wie auch den Gerichten als tatsächliche Betreiber gesehen wurden, die aufgrund fehlender Verwertungslizenzen Urheberrechtsverstöße begangen haben. Dem Walton ist nur nichts passiert, da der in der USA sitzt.
          Und da du ja leugnest, dass Privatpersonen bei Urheberrechtsverstößen belang werden … ich habe noch eine Seite des Urteils! Wobei ich da auch erhebliche Zweifel habe, dass du das verstehst. Ach … und eine nette Amazon-Mail habe ich auch noch …. Aber auch da kenne ich schon deine Antwort! Wie immer falsch interpretiert, falsche Frage, falscher Zusammenhang, die auskunftgebende Person keine Ahnung, bla bla bla!
          Was einen wiederum zum eindeutigen Beleg führt, dass dein Oberstübchen nicht mehr ganz sauber tickt und du definitiv krank bist!

          P.S.: Mit deiner netten Einlassung zu meinem Beruf hast du dich verraten … als LÜGNER und armseliger billiger Trump-Verschnitt! Man sollte dem primitiven Schrankenwärter nicht alles glauben! 😀 😀 Meine Kollegen haben sich beömmelt, die kannten das neue Tätigkeitsfeld unserer Firma gar nicht, ich hab ihnen aber gesagt, dass du ja der oberschlaue Supergeschäftsmann bist, der uns damit nun erleuchtet hat! 😀 😀 😀

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  5. U.P.

    Der polnische Kohlsuppen-Depp kann nicht mal ein einfaches Urteil lesen …
    Schwurbelt etwas von Raubkopien und Sonixcast, dabei hat das nur in 2. LINIE!! etwas mit dem Urteil zu tun!

    Aber Hauptsache wieder einen auf „Wichtig“ und „Fachmann“ machen … Einfach armselig dieser kranke Narzisst!!

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