Creative Commons-Lizenzen, was ist das eigentlich ?


Was ist CC ?

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. CC ist dabei selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet – um gegenüber jedermann klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht (darum werden solche an die Allgemeinheit gerichteten Standardlizenzen auch "Jedermannlizenzen" genannt). Durch CC-Lizenzen geben die Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten allen Interessierten zusätzliche Freiheiten. Das bedeutet, dass jeder mit einem CC-lizenzierten Inhalt mehr machen darf als das Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Welche Freiheiten genau zusätzlich geboten werden, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge jeweils zum Einsatz kommt.

Wozu solch vorgefertigte Erklärungen ?
Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge sind den Urhebern mehr Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz "alle Rechte vorbehalten" zu veröffentlichen. Der greift, wenn man bei der Veröffentlichung von Werken keine Aussage darüber macht, was erlaubt ist und was nicht. Und die wenigsten Kreativen haben zusätzlich Jura studiert oder auf andere Weise genug Expertise im Urheberrecht gesammelt, um für ihre Zwecke passende Lizenzverträge zu entwerfen. Und anwaltlichen Rat für die eigenen Publikationen können sich auch nur manche leisten. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet haben sich diese Eingeschränkungen immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer Kreativer aufbauen wollen. Dann sind sie selbst in der Nutzerrolle und wissen häufig nicht, ob Inhalte, die sie im Netz finden, bearbeitet, verbreitet oder auf sonst eine Art und Weise verwendet werden dürfen.

Wenn die Inhalte dagegen CC-lizenziert sind, gibt es weniger rechtliche Unsicherheiten. Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum angepasst derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen:

Ende 2013 ist eine überarbeitete Version 4.0 dieser 6 Lizenzen erschienen. Sie liegt derzeit noch nicht ins Deutsche übersetzt vor (wir arbeiten dran), kann aber dennoch auch für Werke aus/in Deutschland eingesetzt werden. Ob es nach der Übersetzung auch eine inhaltlich angepasste sogenannte Portierung dieser 6 neuen Lizenzen geben wird, steht momentan noch nicht fest. Wir sammeln derzeit rechtliche Faktoren und denkbare Anwendungsfälle, für die eine nicht nur übersetzte, sondern inhaltlich speziell an das deutsche Urheberrechtsgesetz angepasste Fassung der neuen Lizenzversion 4.0 angezeigt erscheint. Nur wenn sich wichtige Faktoren und Fälle finden lassen, ist eine Portierung sinnvoll.

Hier die Links zu den derzeit noch nicht auf Deutsch verfügbaren CC-Lizenzen der neuen Version 4.0:

Ob durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen ausgewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt (Bild, MP3-Datei, Video, Text …) in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer.

Trotzdem können immer noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einem bestimmten Fall getroffen werden (Anm.: Durch solche gesonderten Vereinbarungen ist allerdings nur die Gewährung noch weiterer Freiheiten möglich, nicht dagegen die Einschränkung der in der CC-Lizenz bereits enthaltenen Freiheiten). Ein Fotograf etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen "Namensnennung-KeineBearbeitung" ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten. Oder es kann z.B. bei Inhalten, die von der CC-Lizenz her nur nicht-kommerziell verwendet werden dürfen, im Einzelfall die kommerzielle Nutzung nachträglich erlaubt werden.

Quelle: creative commons