Die Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) ist am 25.5.2018 in Kraft treten. Seit diesem Tag an sind die neuen Vorschriften zu beachten. Welche Bereiche neu zu beachten sind, kannst Du in diesem Artikel hier nachlesen:
1. Die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ( DSVGO )
Vielfach kann man lesen, dass die Datenschutzgrundverordnung keine neuen Anforderungen für das deutsche Recht bringt. Daran ist richtig, dass Deutschland bereits bisher recht strenge Vorschriften für den Datenschutz hatte. Richtig ist aber auch, dass diese oft ignoriert wurden.
Genau diese Missachtung will die DSGVO jetzt aber ändern. Sie enthält wesentlich strengere Anforderungen an die Umsetzung und drastisch erhöhte Strafen und Rechtsfolgen. Damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint, auf das immer gern verwiesen wird, sondern der in der Praxis sicher oft viel problematischere Schadensersatzanspruch des Art. 82 DSGVO. Danach kann jede Beschwerde eines Kunden mit einem Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten verbunden sein.
2. Die Konsequenzen der DSGVO für Websites
Für kleinere Websites ist die wesentliche Konsequenz aus der Datenschutzgrundverordnung denn auch, dass vor allem die Rechtsgrundsätze umzusetzen sind, die ohnehin bereits gelten.
Eine dieser Konsequenzen ist die Verschlüsselung von allen Seiten, auf denen Daten eingegeben werden können. Es gibt aber auch versteckte Neuerungen, etwa, wenn man Kommentare verwendet. Hier speichert WordPress etatmäßig die IP des Kommentators. Das ist nur zulässig, wenn damit rechtswidrige Kommentare (beleidigend, rassistisch, ehrverletzend oder urheberrechtlich problematisch) verhindert werden sollen. Doch auch dann ist die Speicherung nur für kurze Dauer zulässig.
3. DSGVO Checkliste für die Datenschutzerklärung
Die DSGVO bringt aber vor allem auch Neuerungen für die Datenschutzerklärung. Hier gilt wie vorher, dass alle und jede Art von Datenverarbeitung oder Sendung von Daten angegeben werden muss. Nach der Datenschutzgrundverordnung sind aber noch mehr Angaben zu machen als vorher.
Hierfür haben wir Dir nachfolgend unsere Checkliste abgedruckt:
Was Du angeben musst:
Informationspflichten für alle Websites über
4. Die DSGVO macht Ernst !
Datenschutz kann nicht mehr auf die leichte Schulter genommen werden. Mehr Pflichten, mehr Bürokratie, mehr und höhere Strafen, mehr Schadensersatz – und das womöglich mehrfach! Das ist mehr, als eineine kleine Webseite / kleines Unternehmen verkraften kann.
Quelle:
easyRechtssicher.de