Mitteilung, Tarife & Formulare, Musiknutzer 10.06.2015

Deutsche Webradios müssen bei der GEMA lizenziert werden !
Webradios, die in Deutschland Werke von Musikurhebern, die Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Schwestergesellschaft sind, senden, müssen bei der GEMA eine Lizenz erwerben. Dies bestätigten das Oberlandesgericht (OLG) München (AZ: 29 U 4432/14 und 29 W 2271/14) sowie die Landgerichte (LG) Köln (Az: 14 O 334/14) und München (Az: 7 O 10077/14) in rechtskräftigen Entscheidungen.

Die GEMA hat als Interessenvertretung ihrer rund 69.000 Mitglieder gegen einen deutschen Webradioleiter geklagt, der mehrfachen Aufforderungen, die erforderliche Lizenz zum Betreiben eines Webradios bei der GEMA zu erwerben, nicht nachkam. Dieser hatte sich darauf berufen, sein Radio sei bereits durch den nordamerikanischen Stream-Hoster SoniXCast lizenziert. Bei SoniXCast handelt es sich um den Hosting-Service der Walton International Business Group LLC (WIBG) mit Hauptsitz in New York, der das Streamen von Radiosendungen via Internet ermöglicht. Eine SoniXCast-Lizenzierung ist für das Senden aus Deutschland jedoch nicht ausreichend. Das hat das OLG München in seinem Urteil bestätigt. Ebenso das LG Köln und das LG München in weiteren Verfahren.

Es besteht dementsprechend die Pflicht, die erforderliche Lizenz im Vorfeld bei der GEMA einzuholen – sofern Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire oder ihrer ausländischen Schwestergesellschaften in Deutschland gesendet werden. Eine Sendelizenz der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN reicht für Sendehandlungen in Deutschland nicht aus. Damit ist eine durch die WIBG erteilte Lizenz der SOCAN für Sendehandlungen in Deutschland irrelevant.

Die GEMA bietet SonixCast-Kunden die Möglichkeit, nachträglich sowie für die Zukunft eine rechtssichere Lizenz zum Betrieb eines Webradios zu erwerben. Einzelne Webradioleiter weigern sich jedoch nach wie vor, diese Lizenz bei der GEMA einzuholen. Zur Wahrung der Interessen der Musikurheber behält sich die GEMA vor, nach Ausschöpfung aller außergerichtlichen Möglichkeiten, den gerichtlichen Weg zu beschreiten.

Informationen zur Lizenzierung von Webradios: GEMA.de/Webradio.
( Diese Kundenmitteilung, wie auch die im Beitrag genannten Beschlüsse / Urteile finden Sie auch im Downloadbereich zum runterladen )

Quelle: GEMA-News




13.12.2013 Ankündigung von vermeindlichen Ermittlungen der amerikanischen Bundespolizei FBI gegen die GEMA


Nachfolgende Ankündigung wurde seitens SoniXCast auf dem u.a. News-Portal "Newswire" verbreitet. Auch hier darf die Seriösität dieser Ankündigung, wie auch deren Wahrheitsgehalt erneut stark bezweifelt werden, da es sich dabei diesmal erneut um eins der News-Portale handelt, bei denen man selber solche Artikel verfasst. Dieser Artikel ist demnach KEIN, durch sach- und fachkundige Journalisten recherchierter Beitrag, sondern vom Poster, dem CEO von SoniXCast Brian Walton, selbst verfasst:


FBI Investigates German PRO Gema Press Release - Dec 12, 2013

The Walton International Business Group (WIBG), owner of the SoniXCast, SoniXTalk and SoniXHost brands, confirmed today that the FBI Cyber Crimes division IC3 is investigating the German Performance Rights Organization (PRO) Gema:

December 12, 2013 (Newswire.com) - The Walton International Business Group (WIBG), owner of the SoniXCast, SoniXTalk and SoniXHost brands, confirmed today that the FBI Cyber Crimes division IC3 is investigating the German Performance Rights Organization (PRO) Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) for their involvement in cyber-attacks perpetrated by the German Hacker Group OOC "Outbreak of Crime" against SoniXCast in June and October 2013.

Emails were submitted as evidence in which Gema Boss Dr. Harald Henker and members of OOC discussed techniques for taking down SoniXCast Servers. Marcel Bößendörfer is one of the managing directors of marbis.net, a long time competitor and outspoken detractor of SoniXCast who also runs the OOC website (http://www.frassellp.de/ooc/) where he coaches misguided minors on how to break into computer systems.

Since the attacks occurred on US soil, diverse US government law enforcement and data collection agencies are involved in investigating the attacks which caused service interruption for roughly 2000 SoniXCast customers for 6 days in June 2013 and 5 days in October 2013. WIBG CEO Brian Walton confirmed that the investigation was thus far successful in backtracking the attacks to a 15 year old member of Bößendörfer's Hacker Group.

In addition to the emails, a "Hit List" prepared by long time SoniXCast detractor Udo Poschen was submitted into evidence. The list contains the names and addresses of SoniXCast customers who were subsequently harassed and email evidence confirms that the list was shared with Gema as well as with members of Bößendörfer's Hacker Group who used the information to intimidate SoniXCast customers both at home and through social media channels.

Since 2006, Sony Partner, SoniXCast has been the largest worldwide provider of wholesale multimedia hosting services. The controversy surrounding the SoniXCast license model which takes advantage of the liberal licensing laws in Canada and which do not explicitly prohibit broadcasting across international boundaries, has long been a source of contention for Gema and competitors in Germany.

Gema, which changed its name in 1947 from STAGMA (Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte) in order to avoid compensating Jewish Artists for their publications, recently suffered a huge blow by the EU in which was concluded that they may not collect licensing fees for works covered under the Creative Commons license. Additionally Gema was stripped of monopolistic control, opening the door to free enterprise which resulted in a huge loss in revenue for the fledging PRO.

Gema has long been criticized for their exorbitant fees and unfair collection methods which has been fueling public disapproval all over Europe. This behavior allows providers like SoniXCast to move in and offer highly competitive pricing as they are not subject to expensive Gema licensing fees.


Kurz und knapp zusammengefasst und übersetzt:
FBI untersucht deutschen Rechteverwerter GEMA

Die Walton International Business Group (WIBG), Inhaber von SoniXCast-, SoniXTalk- und SoniXHost, bestätigte heute, dass die FBI Cyber Crimes Division IC3 gegen den deutschne Rechteverwerter GEMA ermittelt.
Angeblich würde eine Abteilung des amerikanischen FBI, die sich mit Cyber-Kriminalität beschäftigt ( IC3 ) einen Vorfall aus dem Jahr 2013 untersuchen, bei dem vermeintlich die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA an Cyber-Attacken, die von der deutschen Hacker-Gruppe OOC "Ausbruch des Verbrechens" gegen SoniXCast im Juni und Oktober 2013 verübt wurden, involviert gewesen sein soll.

Es sollen E-Mails als Beweismittel eingereicht worden sein, in denen GEMA-Boss Dr. Harald Henker und Mitglieder von OOC Techniken für das Ausschalten von SoniXCast-Servern diskutiert haben.
Da die Angriffe auf US-Boden aufgetreten sind, sind diverse US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden und Datenerfassungsstellen bei der Untersuchung der Angriffe beteiligt, die im Juni 2013 für etwa 70 Tage im Oktober 2013 und 5 Tage im Oktober 2013 eine Dienstunterbrechung für rund 2000 SoniXCast-Kunden verursachten. WIBG-CEO Brian Walton bestätigte, dass die Untersuchung so weit erfolgreich war, die Angriffe auf ein 15-jähriges Mitglied der Bößendörfer-Hacker-Gruppe zurückverfolgt werden konnten.

Zusätzlich zu den E-Mails wurde eine "Hit-Liste", die von einiger Zeit vom SoniXCast-Verräter Udo Poschen vorbereitet wurde, als Beweis zur Verfügung gestellt. Die Liste enthält die Namen und Adressen von SoniXCast-Kunden, die später belästigt wurden. Die E-Mail-Belege bestätigen, dass die Liste mit der GEMA, sowie mit Mitgliedern der Bößendörfer-Hacker-Gruppe geteilt wurde, die die Informationen zur Einschüchterung von SoniXCast-Kunden sowohl privat, als auch durch Social Media-Kanäle verwendet haben.

Die Kontroverse um das SoniXCast-Lizenzmodell, das die liberalen Lizenzgesetze in Kanada ausnutzt und die den Rundfunk über internationale Grenzen hinaus nicht explizit verbietet, ist seit langem eine Quelle für Konkurrenz für die GEMA und Konkurrenten in Deutschland.

Die GEMA ist seit langem für ihre exorbitanten Gebühren und unfaire Sammelmethoden kritisiert worden, die die öffentliche Missbilligung in ganz Europa angetrieben haben. Dieses Verhalten ermöglicht es Anbietern wie SoniXCast Fuss zu fassen und sehr wettbewerbsfähige Preise anzubieten, da sie nicht den teure GEMA-Lizenzgebühren unterliegen.

Quelle: Newswire


Diesen Artikel lassen wir einfach einmal unkommentiert stehen. Jegliche Versuche, Belege für diese Behauptungen zu finden, bzw. gar zu erhalten, scheiterten. Was nicht gerade zu der Glaubwürdigkeit dieses Artikels beiträgt. Denn es ist bekanntlich kein Geheimnis, dass es Herr B. Walton nicht so ganz mit Wahrheiten hat. So sind eben auch in diesem Fall berechtigte Zweifel am Wahrheitsgehalt vorhanden.




Mitteilung, Webradio, Musiknutzer 18.10.2013

Gegendarstellung der GEMA zur Erklärung von Brian Walton beziehungsweise der Walton International Business Group (WIBG)/SoniXCast vom 11.10.2013

Die kanadische Walton International Business Group (WIBG) bietet Dritten im Rahmen ihres Dienstes "SoniXCast" die Möglichkeit, Radioprogramme via Internet zu streamen. Die Auswahl der gesendeten Inhalte erfolgt jedoch nicht durch die WIBG, sondern durch die einzelnen Kunden des Dienstes.Am 11. Oktober 2013 hat Brian Walton, CEO der WIBG, auf der Homepage des Dienstes eine Erklärung veröffentlicht, die eine Reihe von Unwahrheiten enthält, die die GEMA wie im einzelnen wie folgt klarstellt:

Behauptung 1: "Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München ist eine Fälschung eines ehemaligen SoniXCast-Channelleiters"
Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft und Treuhänderin der Komponisten, Textdichter und Verleger in Deutschland dazu verpflichtet, Lizenzen für die Nutzung von Musik zu erteilen. So hat sie dafür Sorge zu tragen, dass Webradiobetreiber für die Sendung von Musikwerken mit dem Empfangsgebiet Deutschland über eine entsprechende Lizenz der GEMA verfügen.
Das Geschäftsmodell von SoniXCast ist darauf ausgerichtet, diesen Auftrag der GEMA zu untergraben. Sie gaukeln ihren oft gutgläubigen Kunden vor, dass SoniXCast in der Lage ist, ihnen für Sendehandlungen in Deutschland eine existierende urheberrechtliche Sendelizenz der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN vermitteln zu können. Genau dies ist aber nach der Rechtsauffassung der GEMA nicht möglich. Aus diesem Grund ist die GEMA gerichtlich gegen einen der sogenannten "SoniXCast-Channelleiter" vorgegangen, d. h. gegen einen Kunden von SoniXCast mit Wohnsitz in Deutschland. Am 10. September 2013 hat sie eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München erwirkt (Az. 21 O 19802/13). Das Gericht ist dabei der Rechtsauffassung der GEMA gefolgt und hat klargestellt, dass

- nicht SoniXCast, sondern der Betreiber eines "SoniXCast-Webradios" mit Wohnsitz in Deutschland für in Deutschland stattfindende Sendehandlungen von Musikwerken verantwortlich ist,
- dieser "SoniXCast-Channelleiter" für das Webradio eine Lizenz von der GEMA zu erwerben hat und
- eine Lizenzierung von SoniXCast durch die SOCAN – so überhaupt vorhanden – nur für in Kanada empfangbare Webradios gilt.


Behauptung 2: "GEMA-Mitarbeiter versenden 'Drohbriefe' an SoniXCast-Channelleiter"

Weder sprechen Mitarbeiter der GEMA Drohungen aus, noch werden falsche Tatsachen behauptet. Die GEMA hat vielmehr Kunden von SoniXCast, auf die die Kriterien der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München zutreffen, über die Aussagen des Beschlusses in Kenntnis gesetzt und darauf hingewiesen, dass sie in der Vergangenheit (wohl unwissentlich) "schwarz" gesendet haben und aktuell weiterhin "schwarz" senden. Ferner hat die GEMA diesen Kunden von SoniXCast angeboten, für die Vergangenheit nachträglich eine Lizenz der GEMA zu erwerben sowie sich für die Zukunft zu lizenzieren.


Behauptung 3: "Die GEMA hat sich von ihren Mitarbeitern distanziert"

Die GEMA hat sich zu keinem Zeitpunkt von Mitarbeitern distanziert, die in Kontakt zu "SoniXCast-Channelleitern" stehen, und wird dies auch nicht tun. Die GEMA stellt sich vielmehr hinter ihre Mitarbeiter, die im steten Kontakt zu ihren Kunden den treuhänderischen Auftrag der GEMA erfüllen und somit eine rechtmäßige Nutzung von Musikwerken in Deutschland sicherstellen.
Die GEMA hat keinerlei Interesse daran, "SoniXCast-Channelleiter" zu kriminalisieren. Vielmehr möchte sie den Betreibern von deutschen "SoniXCast-Channels" helfen, Musik legal zu nutzen. Stattdessen aber werden Mitarbeiter der GEMA – ebenso wie ihre externen Unterstützer – beleidigt und sogar strafbarer Handlungen bezichtigt. Die GEMA wird gleichwohl all jene Webradiobetreiber unterstützen, die sich rechtmäßig verhalten und die bei der GEMA für den Betrieb ihrer Webradios in Deutschland regelmäßig Lizenzen erwerben. Es darf nicht sein dass sie durch Dienste wie "SoniXCast" das Nachsehen haben.

Quelle: GEMA-News




Mitteilung, Webradio, Musiknutzer 11.10.2013

Erklärung des SoniXCast-CEO Brian Walton beziehungsweise der Walton International Business Group (WIBG)/SoniXCast zur GEMA-Vorgehensweise

Nachfolgende Erklärung wurde seitens SoniXCast auf diversen News-Portalen verbreitet. Die Seriösität dieser Erklärung, wie auch deren Wahrheitsgehalt darf stark bezweifelt werden, da es sich dabei ausschliesslich um News-Portale handelt, bei denen man selber Artikel verfasst. Die Artikel sind demnach KEINE, durch sachkundige Journalisten recherchierten Beiträge, sondern vom Poster Brian Walton selbst verfasst:


In the following scam letter sent to a handful of SoniXCast customers, Gema employee, Florian Neuroth explains that broadcasting in German is susceptible to Gema licensing. He further cited non-existent or unrelated court decisions in an effort to prove this point. The case number of the attached court document cannot be found in any public records and has no relation to SoniXCast or the Walton International Business Group except in the statements made by Florian Neuroth himself. Gema accepts no responsibility for the statements made in the letter sent to SoniXCast customers living in Germany on October 9, 2013.

It was reported by an anonymous source that the court decisions attached at the end of this document were fabricated by a disgruntled ex-SoniXCast customer Marko Utzig using image editing software and was forwarded to Florian Neuroth with the help of known SoniXCast detractor and self-proclaimed Gema-Cop Udo Poschen.

Udo Poschen was the author of the scam that occurred earlier this year which relieved unsuspecting SoniXCast customers of their personal information. That information was forwarded to Neuroth to help initiate his personal fear campaign. In every case we have been active in helping these customers secure their personal information better against such abuse.

Legal resources have confirmed that no such court decisions or legal precedence exists or is pending that would give Gema leverage against SoniXCast customers in Germany whatsoever and that the entire content of the letter sent by Florian Neuroth is an utter fabrication designed to fool and intimidate customers out of their hard earned dollars.

Although the letter itself is the fraudulent activity of a financially desperate company, Gema does have the right to bill anyone who they believe owes them money. A similar precedence occurred in the 1990's in the US when SoundExchange randomly sent invoices to anyone who downloaded music files to their PC from the Internet which resulted in million dollar lawsuit and US congress enacted regulation. Gema is simply following in the steps of their big brother.

This scam only affects a few hobbyists living in Germany. Roughly 12 or 13 notifications have been received by our support team. About the same amount that Udo Poschen attacked earlier this year. In each and every case our legal team is advising that harassment charges be filed against Florian Neuroth and Udo Poschen. Unfortunately we cannot take legal action against Gema as they were smart enough to distance themselves from Neuroth and the scam was not directed at SoniXCast itself. Instead Neuroth used the information illegally obtained by Udo Poschen to attack customers personally.

For the majority of our SoniXCast customers, affiliates and resellers this information doesn't affect you, but I have always tried to encourage a family atmosphere within the company and would ask all to show your solidarity in some way with your brothers next door and oversees.

Many of you have experienced trouble with the performance rights organizations in the country you live in. Our broadcast protection is bulletproof and the establishment is aware of that, but that will not stop them from trying to rip you off. They are driven by greed and the lack of understanding that we are much better to their members than they are. The desperation they show is an indication that we are having an effect on their business and that the legal noose is tightening around their collective throats.

SoniXCast has become more than just a service provider, through our influence we have achieved a new understanding that an establishment based upon the greed of the rich few is no longer acceptable. In every country we see more and more laws passed which benefit those who use SoniXCast. Our motto "The Freedom to Play Everything" is on the lips of lawmakers from America to Zimbabwe driving the demise of those who stand against those basic human freedoms.

Brian Walton - CEO-SoniXCast (WIBG)


Diesen Text übersetzen wir ebenfalls und fassen den Inhalt etwas zusammen:

Im folgenden Betrugs-Brief, der an eine Handvoll SoniXCast Kunden verschickt wurde, erklärt der GEMA-Mitarbeiter Florian Neuroth , dass Ausstrahlungen (Anmerk.: gemeint Radiosendungen ) in Deutschland der GEMA-Lizenzierung unterliegen.
Er zitierte darüber hinaus nicht vorhandene oder unabhängige Gerichtsentscheidungen, um diesen Punkt zu beweisen. Die Fallnummer ( Anmerk.: Akzenzeichen ) des beigefügten Gerichtsdokuments kann in keiner öffentlichen Aufzeichnungen gefunden werden und hat keine Beziehung zu SoniXCast oder der Walton International Business Group, ausser in der Aussagen von Florian Neuroth selbst. Gema übernimmt keine Verantwortung für die Aussagen in dem Brief vom 9. Oktober 2013 an die in Deutschland lebenden SoniXCast Kunden.

Es wurde von einer anonymen Quelle berichtet, dass die Gerichtsentscheidungen, die am Ende dieses Dokuments beigefügt wurden, von einem verärgerten Ex-SoniXCast-Kunden Marko Utzig mit Bildbearbeitungssoftware angefertigt und mit der Hilfe von dem bekanntem SoniXCast-Kritiker und selbst verkündeten Gema-Cop Udo Poschen an Florian Neuroth weitergeleitet wurden.

Udo Poschen war der Autor des Betrugs-Briefes, der Anfang dieses Jahres aufgedeckt wurde, welcher die ahnungslosen SoniXCast-Kunden um ihre persönlichen Informationen bestohlen hat. Diese Informationen wurden an Neuroth weitergeleitet, um zu helfen, seine persönliche Einschüchterungskampagne zu initiieren. In jedem Fall haben wir aktiv daran mitgeholfen, diesen Kunden ihre persönlichen Daten besser gegen diesen Missbrauch zu sichern.

Rechtsquellen haben bestätigt, dass keine solchen Gerichtsentscheidungen oder Rechtsvoraussetzungen vorliegen oder anhängig sind, die der GEMA Handhabe gegen deutsche SoniXCast-Kunden geben würden und dass der gesamte Inhalt des Briefes von Florian Neuroth ein Entwurf von ihm selbst ist, die darauf abzielt, Kunden zu täuschen und einzuschüchtern, wie um Ihr Geld zu bringen.
Obwohl der Brief selbst die betrügerische Tätigkeit einer finanziell verzweifelten Gesellschaft ( Anmerk.: GEMA ) ist, hat GEMA das Recht, jemandem Rechnungen zuzuschicken, von dem sie glaubt, schulde ihnen Geld.

Dieser Betrug betrifft nur einige in Deutschland lebende Hobby-Betreiber. Rund 12 oder 13 Benachrichtigungen hat unserem Support-Team erhalten. Ungefähr die gleiche Menge, die Udo Poschen Anfang dieses Jahres angegriffen hat. In jedem Fall empfiehlt unser juristisches Team, dass Belästigungsverfügungen gegen Florian Neuroth und Udo Poschen eingereicht werden.
Leider können wir keine Klage gegen Gema einreichen, da sie schlau genug waren, um sich von Neuroth zu distanzieren, und der Betrug war nicht auf SoniXCast selbst gerichtet. Stattdessen nutzte Neuroth die illegal von Udo Poschen erhaltenen Informationen, um die Kunden persönlich anzugreifen.

Viele von Euch haben Schwierigkeiten mit den Leistungsrechtsorganisationen in Euren jeweiligen Ländern erlebt. Unser Broadcast-Schutz ist wasserdicht und das Establishment ( Anmerk.: die Rechteverwerter ) ist sich dessen bewusst, aber das wird sie nicht davon abhalten, dich zu belästigen.
Sie werden von Gier und dem Mangel an Verständnis getrieben, dass wir zu ihren Mitgliedern viel besser sind, als sie es selbst sind. Die Verzweiflung, die sie zeigen, ist ein Hinweis darauf, dass wir eine Auswirkung auf ihr Geschäft haben und dass die gesetzliche Schlinge sich um ihre kollektiven Kehlen verschärft.


Auch diesen Artikel lassen wir einmal so unkommentiert stehen. Für das Verdrehen von Fakten und das nicht ganz bei der Wahrheit bleiben seitens Herrn B. Walton und den SoniXCast-Mitarbeitern sind diese bekanntlich berühmt und berüchtigt. Was nicht unbedingt für die Seriösität dieser Firma und die Glaubwürdigkeit deren Mitstreiter spricht.