Die GVL-Lizenz

Die Nutzung erschienener Tonträger in Webradios ist kostenpflichtig. Wer ein Webradio betreibt, muss sich daher bei GEMA und GVL anmelden. Da GEMA und GVL unterschiedliche Rechteinhaber vertreten, sind beide Lizenzen für die Nutzung von Musik notwendig:
Während die GEMA die urheberrechtlichen Ansprüche u.a. von Komponisten und Textdichtern wahrnimmt, vertritt die GVL die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern.

Die Lizenzgebühren richten sich in erster Linie nach dem erreichten Hörerkreis, dem prozentualen Musikanteil und nach Ihren Einnahmen, die Sie mit dem Radio ggf. erzielen.

Für die nachfolgenden Informationen übernimmt "WmiG.de" keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität! Die Übersichten sollen Ihnen lediglich einen ersten Überblick über mögliche Lizenzkosten verschaffen, die auf Sie zukommen, falls Sie Ihr Internet-Radio legal führen und Lizenzen bei GEMA und GVL erwerben möchten.
Aktuelle Informationen, Details zu den Tarifen, die Höhe der individuelle Gebühren sowie Lizenzbedingungen sind bitte stets direkt bei der GEMA bzw. bei der GVL zu erfragen.


Die GVL ( Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH )

Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und die Deutsche Landesgruppe der Internationalen Vereinigung der Phonographischen Industrie (IFPI).
Zu den ausübenden Künstlern zählen Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label. Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche.
(Quelle: GVL-Homepage )

Die nachfolgenden Erläuterungen und Beispiele decken in erster Linie die Tarifgestaltung für nichtkommerzielle Webradios ab:

Allgemeine Informationen zum Tarifmodell
Zum 1. April 2005 hat die GVL eine neue Tarifordnung verabschiedet und zum 1. September 2008 erneut angepasst. Das Modell ist recht umfangreich und birgt zahlreiche Optionen. Die Anmeldung und der Vertrag können direkt von der GVL-Webseite runtergeladen werden.

Aus den Angaben im Anmeldeformular ermittelt die GVL die zu leistendeVergütung . Diese wird viermal im Jahr und zwar zu Beginn eines neuen Quartals in Rechnung gestellt.


Tarifgestaltung

Die GVL-Tarife richten sich nach dem im Durchschnitt erreichten Hörerkreis bzw. der durchschnittlichen Programmstunde. Die Vergütung bei nichtkommerziellen Webcastern wird grundsätzlich nach Minute und Hörer berechnet, dabei liegt die Mindestpauschale bei EUR 500,- und kann bis auf EUR 250,- (je nach Tonträgeranteil bzw. Sendedauer pro Tag) reduziert werden. Hinzu kommt eine Vervielfältigungsvergütung für Titel, die für den Sendebetrieb digitalisiert und gespeichert wurden. Diese ist allerdings nicht für Titel zu entrichten, die direkt vom Originaltonträger (CD/Vinyl) gestreamt werden.

Vertrag und Nutzungsbedingungen
Der GVL-Vertrag besteht aus 11 Artikeln, die durch den Webcasting-Tarif sowie die Nutzungsbedingungen ergänzt werden. Die Präambel und die Artikel 1 bis 5 des Vertrages haben informativen Charakter.
Vom Artikel 6, der die Protokollierung des Programms erörtert, werden Sie unter Vorbehalt per Vertragsanhang befreit.
Die Artikel 7 und 8 regeln die eigentliche Vergütung, die wir nachfolgend an einigen Beispielen kurz vorstellen möchten.

Vergütung pro Minute und Hörer (Teil 1 der GVL-Vergütung)
Die Berechnung der Sendevergütung erfolgt anhand des Preises von EUR 0,0001 pro Minute und Hörer.
Die Formel lautet: EUR 0,0001 x 60 Minuten x Anzahl Stunden x 360 Tage = Preis pro Hörer bei 81 - 100% Tonträgeranteil
Bis zu EUR 500,- reduziert sich bei einem Tonträgeranteil bis zu 80% die Pauschale um 25%, bei einem Anteil bis zu 60% um 50%. Über EUR 500,- erfolgt eine Rabattierung um 20% bei bis zu 80% TT-Anteil bzw. um 40% bei bis 60% TT-Anteil.
Die Mindestvergütung pro Jahr beträgt grundsätzlich EUR 500. Bei einem Tonträgeranteil von unter 81% reduziert sich diese, sie kann jedoch nicht unter EUR 250 sinken.

Die nachfolgenden Tabellen erlauben Ihnen abzuschätzen, in welchem Bereich sich Ihr Webradio bewegen könnte. Wie viele Hörer Sie später im Durchschnitt tatsächlich in der Sendezeit haben, können Sie Ihrem GVL-Bericht im Kundenbereich entnehmen:
- Sendevergütung beim Tonträgeranteil von 81-100% (Ausschließlich lizenzpflichtige Musik, kaum oder gar keine Moderation)
- Sendevergütung beim Tonträgeranteil von 61-80% (Moderierte Sendungen, Einspielen von Jingles und ggf. auch mit GVL-freien Inhalten)
- Sendevergütung beim Tonträgeranteil bis 60% (Sehr viel Moderation, Jingles, GVL-freie Inhalte, langes Kommentieren, z. B. Gamer-Radios)

Vervielfältigungsvergütung (Teil 2 der GVL-Vergütung)

Der zweite Teil der GVL-Jahresvergütung erfasst das Anfertigen einer digitalen Kopie des Musikstückes für Webradiozwecke (MP3). Pro Kopie sind EUR 0,125 fällig. Diese Vergütung gilt jedoch nicht für Songs, die direkt von der CD gestreamt werden.

Beispiele:
500 mp3 -> EUR 62,50 | 1000 mp3 -> EUR 125,- | 2500 mp3 -> EUR 312,50

Berechnung der Gesamtvergütung
Die Jahresvergütung setzt sich zusammen aus beiden Teilvergütungen, sie wird zuzüglich 7% MwSt. quartalsmäßig zu je 1/4 fällig.

Beispiel:
Ein Webradio, das 12 Stunden pro Tag sendet, einen Tonträgeranteil von bis zu 100% aufweist, durchschnittlich 12 Hörer verzeichnet, sich zu mehr als 98% an Hörer aus Deutschland wendet und 1500 Titel für den Sendebetrieb auf Festplatte bereithält und den Rest von Originaltonträger (CD/Vinyl) spielt, würde voraussichtlich zahlen:

Teil 1 - Sendevergütung: EUR 0,0001 x 60 min x 12 Stunden x 360 Tage x 12 Hörer = EUR 311,04, wegen Tarifstufe reduziert auf EUR 250,00
Teil 2: Für die vervielfältigten Musikstücke (MP3-Titel) auf der Festplatte sind pro Jahr 1500 MP3s x EUR 0,125 = EUR 187,50 zu entrichten.
Jahresvergütung: 250,00 + 187,50 = 437,50 + 7 % MwSt. (30,63) = EUR 468,13
Vergütung pro Monat: EUR 39,00
Alle 3 Monate würden EUR 117,00 in Rechnung gestellt werden.


Quelle: Stream24