1) Urheberrecht - Der Umgang mit diesem Thema aus der Sicht eines Betroffenen
2) Winamp: Totgeglaubter Mediaplayer kehrt 2019 zurück
3) DSK-Beschluss - Facebook-Fanpages sind illegal
4) Rechtes Gedankengut in Verkleidung von Webradios: Netzradio GERMANIA - Historie eines rechten Internetradios
5) In 3 Schritten zum Webradio - Anleitung zum Selbermachen
6) Der Goldmedia-Webradiomonitor - Eine Studie zur Webradioszene
7) Indizierung erklärt – Was steckt hinter Liste A, Liste B und dem Prüfungsverfahren der BPjM ?
8) Radionomy im Visier der Label-Majors und Rechteverwerter
9) Das Impressum - Skurile Märchen am Beispiel von Webradio-Seiten Teil 2
10) Gema-Alternative C3S will 2016 starten
11) Das Impressum - Skurile Märchen am Beispiel von Webradio-Seiten
12) Seit heute geniesst "Webradio made in Germany" ( WmiG ) Markenrechtsschutz !
13) C3S kann die Alternative zur GEMA werden
14) GEMA-Alternative C3S kann Geschäftsbetrieb aufnehmen
15) Interessantes Urteil des LG Saarbrücken zum Thema "Haftung für Domain-Registrare"
16) Petitionsausschuss sieht GEMA-Vermutung durch C3S gefährdet
17) EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften
18) GEMA & CS3, was ist dran und was wird die, in Gründung befindliche, neue Rechteverwertergesellschaft C3S für einen Einfluss auf die Webradioszene in Deutschland haben ?
19) Radio-Meldesystem eingeführt !
20) Kooperation mit der GEMA ist perfekt !
Für unseren "erhobenen Zeigefinger" und das Aufmerksammachen auf gesetzliche Richtlinien werden wir viel belächelt, oft sogar angefeindet und als "Nestbeschmutzer" angesehen, da leider nach wie vor die Mehrheit der Webradioszene dieses Hobby eben nur als ein solches ansieht und offensichtlich nach wie vor ( trotz DSVGO, Medienrecht und anderer gesetzlicher Vorgaben ) der Meinung ist, geltende Bestimmungen ignorieren zu können bzw. Verstösse gegen geltendes Recht als Kavaliersdelikte anzusehen.
Aus diesem Grund war es einmal sehr interessant, in einer Facebookgruppe einen Post eines unmittelbar Betroffenen zu lesen, der sehr gut die Auswirkungen der Ignoranz von Bestimmungen verdeutlicht. Und einmal recht deutlich darlegt, wie auf freundliche Hinweise wegen der Verstösse reagiert wird. Nämlich in der, auch uns recht bekannten, Art und Weise:
Mit unfreundlichen Äußerungen, Beschimpfungen bis hin zu Beleidigungen!
Über diesen Appell sollten sich viele Radiobetreiber, aber auch Moderatoren und andere, die dieses Thema betrifft, Gedanken machen!
Quelle: J. Kaworski, Inh. von DCW-Bookings; veröffentlicht 24. Januar um 09:15 in der Facebookgruppe Schwarze Schafe unter den Modis und Webradios
Nachdem eine Beta-Version des kultigen Mediaplayers Winamp online auftauchte, haben Fans nun Gewissheit: 2019 feiert das Programm seine Rückkehr.
Wiederauferstehung:
Nach fünf Jahren Funkstille taucht eine neue Winamp-Version auf. Vor knapp fünf Jahren, am 12. Dezember 2013, erschien die bislang letzte offizielle Version des Kult-Mediaplayers Winamp mit der Versionsnummer 5.666. Nach der Übernahme des Entwicklerstudios durch das Internetradio Radionomy war es lange still um das beliebte Programm. Jetzt kündigt das Unternehmen große Pläne für 2019 an.
Winamp: Die Rückkehr des Kult-Players !
Eddy Richman, der seit fast 20 Jahren an dem Projekt beteiligt ist, erklärte im Januar 2017 auf Twitter: "Wir warten noch auf die Zusage der Rechtsabteilung und von den Leuten ganz oben. Wenn es nach mir ginge, dann wäre die offene Beta von Winamp 5.8 schon seit Monaten draußen." Grund für die andauernde Verzögerung waren Lizenzprobleme nach der Übernahme. Diese haben sich jetzt offenbar geklärt, wie Alexandre Saboundjian, CEO von Radionomy, gegenüber Techcrunch erklärt: "Nächstes Jahr wird es eine komplett neue Version geben, die das Vermächtnis von Winamp fortführt und zugleich für ein umfassendes Hörerlebnis sorgt." Saboundjian zufolge sollen mit dem Update auch Smartphones in den Genuss des Mediaplayers kommen: "Die Leute wollen einen einheitlichen Service. Ich denke, dass Winamp der perfekte Player ist, um ihnen das zu bieten - auf allen Geräten."
Winamp 5.8: Release noch in dieser Woche
Winamp 5.666 erschien Jahre vor der Veröffentlichung von Windows 10 - zahlreiche Nutzer beklagten sich daher über Abstürze und Kompatibilitätsprobleme auf Microsofts aktuellem Betriebssystem. Die geleakte Beta-Fassung 5.8, die im September auf anonfile.com auftauchte, lieferte erste Reparaturen am mittlerweile stark veralteten Player. Eine aufgearbeitete Version des vorab veröffentlichten Installers soll noch in dieser Woche erscheinen. 2019 folgt mit der Nummer 6.0 das bisher größte Update und bringt Winamp auf iOS und Android.
Entwickler Radionomy hat Version 5.8 veröffentlicht, die Version 5.666 ablöst. Das Update auf Version 5.8 nimmt vor allem kleinere Verbesserungen und Fixes vor. Außerdem werden die kostenpflichtigen Pro-Features entfernt - Winamp ist damit wieder komplett Freeware.
Winamp 6.0: Große Pläne für die Zukunft
Alexandre Saboundjian sieht Winamp als Möglichkeit, die zerrüttete Audiolandschaft auf mobilen Plattformen zu einen: "Was ich immer wieder feststelle, ist, dass Nutzer zwischen verschiedenen Playern und Diensten wechseln, wenn sie etwa Radiosender oder Podcasts hören - das ist für mich keine endgültige Lösung." Radionomy hat sich vorgenommen, eine Vielzahl unterschiedlicher Dienste und Medien in Winamp zu integrieren. Auf dem Desktop sei der Krieg jedoch vorbei - da fände selbst ein kleiner Player wie Winamp kaum noch Raum, um sich zwischen etablierten Programmen wie iTunes und Spotify zu platzieren.
Das mobile Winamp soll ein universeller Player für Audio-Dateien aus verschiedenen Quellen werden - also eine zentrale Anlaufstelle für lokale Songs und Streaming-Musik.
Ob und wie Winamp Musik aus Spotify und Co. integrieren könnte, verraten die Entwickler allerdings noch nicht. Die App soll 2019 sowohl für Android- als auch für iOS-Geräte erscheinen. Im Zuge dieses neuen Mobile-Plans soll auch die Desktop-Version weiter mit Updates versorgt werden.
Viele Radios nutzen die Möglichkeit, ihre Fan-Community über Facebook-Fanseiten zu vergrössern und zusätzlich Werbung zu machen. Doch seit dem EuGH-Urteil aus dem Juni diesen Jahres herrscht viel Unsicherheit über die Haftung bei Datenschutzverstössen dieser Seiten.
Bereits zahlreiche Betreiber haben Konsequenzen gezogen und ihre Seiten vom Netz genommen. Dieses Handeln wird durch den Beschluß der Datenschutzkonferenz ( DSK ) nun weiter befeuert .....
In einem aktuellen Beschluss hat die Datenschutzkonferenz (DSK) nun festgestellt: Alle derzeit aktiven Facebook-Fanpages sind rechtswidrig. Dies unter anderem deswegen, weil Facebook es versäumt hat, drei Monate nach dem EuGH-Urteil Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortlichkeit auszuarbeiten, um darin die notwendigen datenschutzrechtlichen Aufgaben der beiden Vertragspartner zu regeln. "Ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig," heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Dokument. Trotz Ankündigung seitens Facebook habe das Unternehmen noch keine entsprechende Vorlage erstellt. "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden wirken daher auf europäischer Ebene auf ein abgestimmtes Vorgehen gegenüber Facebook hin," heißt es. Fanpage-Betreiber hängen in der Luft.
Zwar sind DSK-Beschlüsse rechtlich nicht bindend. Sie haben jedoch auf Grund der fachlichen Kompetenz und der Autorität der Konferenzteilnehmer faktische Auswirkungen auf die Entwicklung des Datenschutzes.
Weiter heißt es in dem Dokument:
Auch die Änderungen, die Facebook an seinem Dienst vorgenommen hat, reichen nach Ansicht der DSK nicht aus, Facebook-Fanpages datenschutzkonform zu gestalten. Weiterhin würden auch bei Personen, die keine Facebook-Nutzer sind, Cookies mit Identifikatoren gesetzt, jedenfalls wenn sie über die bloße Startseite einer Fanpage hinaus dort einen Inhalt aufrufen. Auch würden nach wie vor die Fanpage-Besuche von Betroffenen nach bestimmten, teilweise voreingestellten Kriterien im Rahmen einer sogenannten Insights-Funktion von Facebook ausgewertet und den Betreiberinnen und Betreibern zur Verfügung gestellt.
Daher fordert die DSK, dass nun die Anforderungen des Datenschutzrechts beim Betrieb von Fanpages erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere, dass auch die Seitenbetreiber die erforderlichen Informationen den betroffenen Besuchern bereitstellen. Auch müssten sie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gewährleisten und dies nachweisen können. Schließlich ist ein Fragenkatalog angehängt, den nicht nur Facebook, sondern auch alle Fanpage-Betreiber werden beantworten müssen. Es ist möglich, dass diese Fragen bald vielen Betreibern zugehen.
Das Perfide ist:
Auch der DSK ist klar, dass Betreiber diese Fragen nicht ohne Facebook beantworten können. Schließlich hat man weder Einsicht in die Datenverarbeitung bei Facebook noch Einfluss auf das Unternehmen. Auch die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO können Betreiber ohne Facebook nicht schließen. Und obwohl sich der Beschluss wie eine Mahnung an Facebook liest, konkretisiert der Beschluss das Damoklesschwert, das über den Fanpages liegt: So könnte, da die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen derzeit unmöglich ist, zumindest theoretisch bald die Schließung von Facebook-Fanpages angeordnet werden. So würde der Druck auf Facebook verlagert werden - wenn die Fanpages dicht gemacht werden, müsste auch Facebook reagieren, denn ohne Fanpages entgeht ihnen deren wichtigstes Kapital, die Werbetreibenden. Leidtragende wären Fanpage-Betreiber, die sehr viel Zeit und Mühe in den Aufbau einer Community betrieben haben.
Unbemerkt von vielen Internetnutzern haben sich rechtsextreme Online-Radios etabliert. Ein Hintergrundbericht zu einem neonazistischen Radioprojekt und ihren Machern.
Aus den Lautsprecherboxen des Computers dröhnen Bands mit dem Namen Frontalkraft, Hassgesang oder Nervengas. Brauner Rock, Metal oder deutschtümelnde Ballade – Internetradios bieten für jeden "Kameraden" die passende Musik. Gespielt wird sie von Moderatoren rechtsextremer Internetradios, die weltweit und rund um die Uhr per Mausklick empfangbar sind. Sie nennen sich "Netzradio-Germania", "Radio Heimattreu" oder "Nationales Radio". Ein Sender wirbt mit dem Slogan "Hören macht frei", eine perfide Anspielung auf den Schriftzug an Einfahrten nationalsozialistischer Konzentrationslager.
Unbemerkt oder ignoriert von vielen Internetnutzern haben sich rechtsextreme Online-Radios etabliert. Waren früher Versuche der Szene gescheitert, klassisches Radio zu betreiben, da Sendeplätze und Frequenzen schnell verloren gingen oder gar nicht erst gewährt wurden, haben es Rechtsextremisten im World Wide Web viel leichter. Hier ist der Zugang einfach. Diese Chance haben Neonazis erkannt und sich mit den Radios ein weiteres Hetzmedium im Internet geschaffen. Seit fünf Jahren, sagen Sicherheitsexperten, sei bei braunen Internetradios "ein steigender Trend bezüglich Quantität und Qualität" zu erkennen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz zählt 28 Sender, verweist aber auch auf hohe Fluktuation.
Einige Internetradios wurden bereits 2013 in dem Verfassungsschutzbericht des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz benannt und stehen seit Jahren bereits unter Beobachtung der Verfassungsschützer.
Quelle: Internetatlas des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz
Auch nach dem Verbot der HDJ scheint deren Einfluss ungebrochen. Einer der ehemaligen Hauptfunktionäre aus Niedersachsen entpuppt sich als möglicher Drahtzieher des "Netzradios Germania".
Bis zur Razzia am 16. Juli 2009, bei der mehrere PCs beschlagnahmt wurden, war Stefan S. nur wenig in der überregionalen Szene bekannt. Anlass für die Hausdurchsuchung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg war ein beleidigender Text gegen Polizeibeamte, mit dem das Netzradio in Verbindung gebracht worden war.
Jetzt offenbart sich, dass es auch direkte Verbindungen des Neonazi-Mediums nach Niedersachsen gibt. Im Hintergrund könnte der ehemalige Spendenbeauftragte der im März verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ), der Lüneburger Unternehmer Christian B., die Fäden bei "Netzradio Germania" ziehen. So ist es kein Zufall, dass das niedersächsische NPD-Landesvorstandsmitglied eine Pressemitteilung "via Bild" bei Youtube verbreitet, in der er den staatlichen "Anschlag" gegen das "volkstreue deutsche Radio" anprangert und sich als direkt zugehörig outet. Die engagierte politische Sache sowie angeblich über 5000 Hörer täglich seien ihnen "zum Verhängnis" geworden, beklagt er.
Vermutlich verbirgt sich hinter dem Pseudonym des Moderators "Christian von der Heide" kein geringerer als Christian B. aus der Lüneburger Heide. Auch fiel auf, dass in den nahezu zweistündigen Gesprächszeiten des "Netzradios Germania" immer wieder Interviewpartner aus der Kerntruppe der heimattreuen Bewegung bzw. NPD-Größen auftraten.
Bereits vor dem Aus der HDJ konnte der ehemalige Gauführer der "Wiking-Jugend" Manfred B., auch aus Lüneburg, der Hörerschaft offen mitteilen, dass staatliche Verbote kaum etwas nützen würden. Kaum hatte das Bundesinnenministerium dem in Kiel ansässigen, bundesweiten Erzieherverein mit über 500 Anhängern das Existenzrecht entzogen, durfte sich der ehemalige Bundesführer Sebastian R. der Hörerschaft erklären und andeuten, dass auch er sich nicht vom politischen Weg abbringen ließe. Auch der fanatische Liedermacher Frank R. stand mit seiner Familie der HDJ nahe – und zählte zu den Gästen von "Netzradio Germania".
Im Interview mit dem Lüneburger Ladenbetreiber Christian St. offenbart Moderator "von der Heide" detaillierte Orts- und Szene-Kenntnisse. Weder Behörden noch Medien sind bisher öffentlich davon ausgegangen, dass Christian B. mit dem "Netzradio" zu tun haben könnte. Dabei schrieb der offizielle Netzradiobetreiber aus Donaueschingen bereits im Frühjahr nach einem verpatzten Rechtsrock-Konzert in Brandenburg öffentlich in einem Neonazi-Forum über seinen direkten Draht zur HDJ, die er per Telefon um Hilfe ersuchte.
Bereits im Jahr 2009 gab es zum Netzradio Germania 2 kleine Anfragen an die Landtage von Baden-Würtemberg und Niedersachsen:
Macht durch Medienpräsenz
"Heimattreue" Neonazis gelten als Gesinnungstäter, die aus ihrer Verehrung des Dritten Reiches kaum einen Hehl machen und die Szene mit völkisch-nationalem Brauchtum und Traditionen zu festigen suchen. Eine unauffällige Verbreitung ihrer gefährlichen Ideologie per Internet würde ins Konzept passen. So standen auch die Macher von "Volksfront Medien" in Hessen und Niedersachsen der HDJ nahe. Ihre Filme zeigen junge Leute im Outfit der Heimattreuen, ihr Schwerpunkt liegt bei der "nationalen Familie" sowie deutschen Traditionen und germanischer Kultur. Jürgen Rieger, ehemaliger Referent bei einer von der HDJ mitorganisierten Tagung und enger Weggefährte von Christian B., hatte bereits vor Jahren in einem Interview mit dem NDR beklagt, dass er nicht genügend Geld habe, um eine Fernsehstation zu kaufen. Macht durch Medienpräsenz – so könnte die Vision lauten.
Am 29. September 2011 begann vor dem Amtsgericht Paderborn (Ostwestfalen-Lippe) ein Prozess gegen den 31-jährigen Stefan S. aus Paderborn, Betreiber des neonazistischen Versandhandels "Netzradio Germania" wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.
Im Warenangebot des Versandhandels "Netzradio Germania" befand sich bis mindestens zum 19. Oktober 2010 die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am 30. September 2010 als jugendgefährdend indizierte CD "Adolf Hitler lebt" der neonazistischen Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten".
Außerdem wurden bei einer Hausdurchsuchung im November 2010 bei Schreiber unter anderem sechs Rechnungen als Beweismittel beschlagnahmt, die belegen, dass die indizierte CD im Zeitraum vom 1. bis zum 8. Oktober 2010 vom "Netzradio Germania" bundesweit versendet wurde. In mindestens zwei der auf dieser CD enthaltenen Lieder wird laut der Staatsanwaltschaft Paderborn die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft in einer die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzenden Weise gebilligt und gerechtfertigt sowie die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass Teile der Bevölkerung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht werden (strafbar gemäß § 130 StGB).
S. hatte Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt, so dass es zur Eröffnung der Hauptverhandlung kam.
Der nach eigenen Angaben als IT-Systemtechniker beschäftigte S. hatte das "Netzradio Germania" als Versandhandel im September 2009 als Gewerbe bei der Stadt Paderborn angemeldet.
Eine erste rechtskräftige Verurteilung wegen des Vertriebes einer indizierten CD erfolgte im Jahre 2010. Unabhängig von der aktuellen Verhandlung ist ein weiteres einschlägiges Ermittlungsverfahren gegen ihn seit November 2010 anhängig.
Anwaltlich vertreten wird S. durch den Szene-Anwalt Klaus K. aus Uslar, der in der Vergangenheit zahlreiche militante Neonazis - oder auch die Holocaust-Leugnerin Ursula H.-W. vor dem Bundesverwaltungsgericht - verteidigte. In Ostwestfalen-Lippe trat Rechtsanwalt K. zuletzt am 14. Dezember 2010 als Verteidiger von Inka B. aus Bad Salzuflen vor dem Amtsgericht Lemgo auf, die dort wegen 17-facher Volksverhetzung verurteilt wurde.
Die Verhandlung gegen Stefan S. wurde am 13. Oktober 2011 vor dem Amtsgericht Paderborn fortgesetzt. Zu dem Termin waren 9 Zeuginnen und Zeugen geladen, unter anderem Yves R. von "PC Records" aus Chemnitz, eines der aktivsten Rechtsrock-Label Deutschlands.
R., Produzent der CD "Adolf Hitler lebt", war bereits zu früheren Verhandlungstag geladen worden. Er hatte dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass er die Aussage verweigere, um sich nicht selbst zu belasten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte die Richterin gegen ihn wegen unentschuldigtem Fehlen ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.
Auch Gisa P., eine Hamburger Rechtsanwältin, die häufig Neonazis vertritt, war für heute vorgeladen worden. Sie legte ein ärztliches Attest vor, dass sie wegen eines Bandscheibenvorfalls vom Juli 2010 und wegen einer verschleppten Borreliose "nicht reisefähig" sei und teilte dem Gericht zusätzlich schriftlich mit, es sei ihr "völlig egal", ob gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt werde.
Rechtsanwältin P. hatte für "PC Records" ein "Gutachten" über die CD "Adolf Hitler lebt" verfasst, in dem sie den Inhalt der CD als "lustig" und rechtlich unbedenklich bewertete. Sie vertrat zudem Stefan S., bevor Szene-Anwalt K. das Mandat übernahm. Auch sie wurde für den zweiten Verhandlungstag am 13. Oktober erneut geladen.
P. stand unter anderem dem NPD-Bundesvorsitzenden Udo V., der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), dem Hamburger HIAG-Landesvorsitzenden Franz S., dem Bundesvorsitzenden des Vereins "Die Deutschen Konservativen" Joachim S., dem GfP-Referenten Hans-Helmuth K. und dem "Junge-Freiheit"-Autor Robert H. juristisch zur Seite.
Rechtsextremisten nutzen mit dem Internet alle Wege der modernen Kommunikation. Neben sozialen Netzwerken wie Facebook, Youtube oder LastFM spielen eigene Netzwerk-Plattformen und darunter gerade auch die Internetradios eine wichtige Rolle für die Verbreitung brauner Propaganda. Anders als der Begriff Radio vermuten lässt, handelt es sich nicht ausschließlich um Hörfunk. Dank des Hybridmediums Internet können Amateure wie professionelle Sender auf ihren Homepages neben dem Hörfunkprogramm auch Communities gründen, Podcasts und Vodcasts anbieten.
Beispiele für Fan-Bases/-Communities des Netzradios-Germania, in denen rechtes Gedankengut weiterverbreitet wird:
Mit Internetradios wird die Vernetzung der Szene gestärkt, die Kontaktaufnahme zu Gleichgesinnten einfacher. Links zu anderen Homepages führen zu unzähligen Foren und Selbsthilfeseiten. Dort gibt es Tipps, wie man verhindert, abgehört zu werden, wie gesperrte Internetseiten zu erreichen oder E-Mails zu verschlüsseln sind. In einem der verlinkten Blogs ist die Mentalität der Szene unverfälscht zu erkennen: "Wir sind keine Demokraten. Na und?" So offen bekennen sich die Macher rechtsextremer Propaganda aber nicht immer zur Feindschaft gegen die Verfassung. Und doch bewegen sie sich bewusst am Rande der Legalität, manchmal scheuen sie sich auch nicht, einen Schritt weiter zu gehen. Da viele Internetserver im Ausland liegen, ist eine Strafverfolgung allerdings schwierig. So gilt in den USA Meinungsfreiheit im Unterschied zu Deutschland nahezu schrankenlos.
Das wissen auch die Macher der Internetradios.
Die Gefährlichkeit solcher Internetradios wächst und kann die Grenzen der Szene überschreiten, wenn der rechtsextreme Hintergrund in den Beiträgen nicht zu erkennen ist.