Bereits im Oktober 2017 erschien auf mehreren englischsprachigen IT-Tech-Portalen ein Artikel der Plattform ZD-News.com, in dem eine erhebliche Sicherheitslücke bei SoniXCast aufgezeigt wurde.
Durch bekanntgewordene Passwörter wird Unbefugten, also Jederman, der Zugriff auf Backend-Funktionen von Homepages und Streamserver ermöglicht.
Die Tatsache, dass SoniXCast-Server seit bestehen dieser Firma massive Sicherheitsprobleme und -lücken haben, ist uns zwar bereits seit Jahren bekannt und wir haben auf die diletantische Administration der Server seitens des CEO von SoniXCast, Brian Walton, auch immer wieder hingewiesen, aber mit geschickten Unwahrheiten und Desinformation der Kunden/Öffentlichkeit hat es Brian Walton immer wieder geschafft, seine Follower zu beruhigen.
Ein Mal war es ein Angriff aus Korea, oder es wurden monatelang Server migriert, dann brannte es angeblich im Serverdatencenter, dann waren diverse CMS-Programme von Kunden schuld ( z.B. WP-CMS, PHP-Fusion, etc. ), anschliessend war es ein Hack aus einer Facebookgruppe heraus, schliesslich wurden auch wir beschuldigt, SoniXCast-Server angegriffen und gehackt zu haben. Vor kurzem konnten wir lesen, dass es nun die Russen waren, die die Server zur Aufgabe gebracht haben. Ausreden über Ausreden, immer waren andere an den Serverausfällen ( und nebenbei an der mieserablen Handhabe der Kaufpakete! ) schuld, SoniXCast in Person von B. Walton und seinem Erfüllungsgehilfen B. Korzer aber NIE!!!
Nunja es fallen ja bekanntlich immer Leichtgläubige auf solche Geschichten rein, wenn sie nur richtig "verpackt" werden. Und dies schafft Brian Walton leider nach wie vor.
Nicht desto trotz möchten wir nochmals eindringlich von diesen unsicheren, unseriösen und ILLEGALEN Angeboten dieser Firma warnen und stellen Euch den betroffenen Artikel hier zur Verfügung:
( Wir haben diesen Artikel auch für nicht so englischsprachig Sattelfeste durch den Google-Übersetzer in einen verständlicheren deutschen Text umgewandelt. )
Anmerk.: Interessanter Weise ist, wie auch in anderen Fällen, zu diesen Fakten seitens Brian Walton KEIN WORT zu vernehmen!!! Als eine Reaktion kam, war diese doch sehr bemerkenswert:
Pöbelnde Angriffe auf den Verfasser/Entdecker der Sicherheitslücke und mit einer Meldung bei der Behörde "Homeland Security" drohen. Und täglich grüßt das Murmeltier!
Der Artikel im Original:
Password leak puts online radio stations at risk of hijack
Leaked admin accounts and passwords for radio stations allowed anyone to log-in and hijack broadcasts.
By Zack Whittaker for Zero Day | October 4, 2017 -- 12:57 GMT (13:57 BST) | Topic: Cyberwar and the Future of Cybersecurity
A password leak vulnerability in a popular broadcast platform could allow hackers to hijack online radio stations.
The security flaw allows anyone to reveal the plaintext admin account and password for almost any radio station hosted on SoniXCast, a New York-based online broadcast site, boasting over 50,000 terrestrial and internet radio stations on its network.
The site's API can be trivially exploited to expose passwords to radio stations hosted by the company. The passwords can be used to log in to the service, replace accounts, and gain full control of the radio station. A hacker could even modify the broadcast settings, allowing anything to be broadcast over the airwaves.
"You can hijack a station. If it's a religious station you could air profanity. If it's a news or financial station you could air fake news or false stock info," said Roger Hågensen, who discovered the flaw, in an email to ZDNet.
"Depending on how large/popular a station is this could have larger ramifications," he said.
To verify the bug, Hågensen provided ZDNet with several screenshots and live links that showed exposed data.
Hågensen reported the bug to the company in May. Email correspondence seen by ZDNet showed that the company said it planned to fix the vulnerability. But some station credentials could still be seen on the site at the time of writing, which is why we're not revealing specifics.
Instead of fixing the bug, SoniXCast owner Brian Walton accused Hågensen of "nefarious intentions" and said he would report the vulnerability disclosure to Homeland Security.
In emails, Walton referred to Hågensen as an "arrogant, pushy individual" for his persistence in reporting the vulnerability, which was deemed a "low priority" development issue.
Troy Hunt, who runs breach notification site "Have I Been Pwned", said the company's response to the responsible disclosure was "disappointing."
"It's essential that organisations are receptive of vulnerability reports and take them as an opportunity to improve their own security posture rather than proverbially shooting the messenger," Hunt told ZDNet.
"The vulnerability isn't that unusual in that it effectively amounts to a direct object reference; an identifier is exposed publicly which ties to an individual resource -- in this case a station being broadcast -- and there are insufficient access controls protecting that resource," he said.
Referring to OWASP's leading web application security risks, Hunt said the vulnerability is still ranked as the fourth most critical risk on the web today.
Walton did not respond to a request for comment.
Die ( hoffentlich verständliche ) deutsche Übersetzung:
Ein Passwortleck gefährdet Online-Radiostationen
Durchgesickerte Admin-Accounts und Passwörter für Radiostationen ermöglichten es jedem, sich an anzumelden und Seiten zu kapern.
Eine Sicherheitslücke in einer populären Broadcast-Plattform könnte es Hackern ermöglichen, Online-Radiostationen zu hijacken.
Die Sicherheitslücke erlaubt es jedem, den Klartext-Administrator-Account und das Passwort für fast jede Radiostation auf SoniXCast, einer New Yorker Online-Broadcast-Site, mit mehr als 50.000 terrestrischen und Internetradiosendern in seinem Netzwerk auszulesen und dann zu veröffentlichen.
Die API der Site kann einfach genutzt werden, um Passwörter für von der Firma gehostete Radiostationen verfügbar zu machen. Die Passwörter können verwendet werden, um sich beim Dienst anzumelden, Konten zu ersetzen und die volle Kontrolle über den Radiosender zu erlangen. Ein Hacker könnte sogar die Sendeeinstellungen ändern, so dass alles online gesendet werden kann.
"Du kannst eine Station kapern. Wenn es eine religiöse Station ist, kannst du Obszönitäten verbreiten. Wenn es eine Nachrichten- oder Finanzstation ist, kannst du gefälschte Nachrichten oder falsche Aktieninformationen ausstrahlen", sagte Roger Hågensen, der den Fehler entdeckte, in einer E-Mail an ZDNet.
"Abhängig davon, wie groß / beliebt eine Station ist, könnte dies größere Auswirkungen haben", sagte er.
Um den Fehler zu belegen, stellte Hågensen ZDNet mehrere Screenshots und Live-Links zur Verfügung, die die Daten zeigten.
Hågensen hat den Fehler im Mai dem Unternehmen gemeldet. E-Mail-Korrespondenz, die von ZDNet eingesehen wurde, zeigte, dass das Unternehmen plante, die Sicherheitslücke zu schließen. Aber zum Zeitpunkt des Schreibens konnten noch einige Anmeldeinformationen auf der Website angezeigt werden, weshalb wir keine Einzelheiten offenlegen.
Anstatt den Fehler zu beheben, beschuldigte SoniXCast-Besitzer Brian Walton Hågensen von "ruchlosen Absichten" und sagte, er würde die Offenlegung der Sicherheitslücke der Heimatschutzbehörde melden.
In E-Mails bezeichnete Walton Hågensen als "arrogante, aufdringliche Person" für seine Beharrlichkeit bei der Meldung der Sicherheitslücke, die als Entwicklungsaufgabe mit "niedriger Priorität" eingestuft wurde.
Troy Hunt, der die Website für die Meldung von Sicherheitsverletzungen, die Homepage "If Beened Pwned", unterhält, sagte, dass die Antwort des Unternehmens auf die verantwortliche Offenlegung "enttäuschend" sei.
"Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Organisationen für Schwachstellenberichte empfänglich sind und sie als Gelegenheit nutzen, ihre eigene Sicherheitslage zu verbessern, anstatt den Melder sprichwörtlich zu erschießen", sagte Hunt gegenüber ZDNet.
"Die Sicherheitslücke ist insofern nicht ungewöhnlich, als sie effektiv einer direkten Objektreferenz gleichkommt. Eine Kennung wird öffentlich angezeigt, die mit einer einzelnen Ressource in Verbindung steht - in diesem Fall eine gesendete Station - und es gibt unzureichende Zugriffskontrollen, die diese Ressource schützen ," er sagte.
In Bezug auf die führenden Sicherheitsrisiken für Webanwendungen bei OWASP sagte Hunt, dass die Schwachstelle immer noch als das viertkritischste Risiko im heutigen Web eingestuft wird.
Walton reagierte nicht auf eine Bitte um einen Kommentar.
Quelle: ZDNet.com
Securitynewspaper.com
Techhotnews.coms
Privacy.com
Als Reaktion auf die anhaltende Berichterstattung über die, im Januar 2013 erwirkten einstweiligen Verfügung gegen SoniXCast-Werbung wie auch weiterer Aktionen von den SoniXCast-Gegnern aus Deutschland heraus, wurde seitens SoniXCast / Brian Walton der Blog "Der Informer" ins Leben gerufen, um Anhänger angeblich umfassend über seine "Gegner" bzw. angebliche Untaten der GEMA zu informieren.
Auf dieser Seite wurde zu o.g. Datum nachfolgender Artikel veröffentlicht, der sich direkt auf die erwirkte einstweilige Verfügung bezieht und eine Art Gegendarstellung ( mehr als 2 Jahre nach dem Hamburger Beschluss !! ) dazu für die Kunden und Anhänger darstellen soll, um diese weiterhin in Bezug auf die angebliche Legalität des SoniXCast-Modells zu beruhigen:
Zitat:
Anfang des Jahres 2013 startete SoniXCast eine aggressive Marketing Kampagne in Bezug auf die neu erworbene SOCAN Lizenz. Vielleicht zu aggressiv. Direkte Vergleiche zwischen dem SOCAN Tarif-22 und den Tarifen der deutschen Verwertungsgesellschaften wurden erstellt. Eine Marketing-Methode die in Deutschland verpönt ist und dementsprechend eine Menge Aufmerksamkeit verursachte.
Im Januar 2013 beantragte die "Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutz" (GVL) eine einstweilige Verfügung gegen SoniXCast beim Landesgericht Hamburg mit der Begründung dass das Marketing den Eindruck erheben würde Internet-Radio aus Deutschland könnten die Lizenz verwenden, um deutsche Leistungsrechtsorganisationen wie Gema und Gvl zu umgehen. Am 10. Januar 2013 wurde der Fall von einem hamburger Richter erhört und die einstweilige Verfügung gewährt.
Rahmen der Unterlassungsklage:
Ungleich einem Urteil ist eine einstweilige Verfügung nur eine Erklärung des Gerichts, dass zukünftige Verstöße ein Urteil gegen den Beklagten zur Folge hätte. Im Wesentlichen wurde SoniXCast aufgetragen Klarheit über den Umfang ihrer Lizenz zu schaffen und dass diese nicht auf Ausstrahlungen von Deutschland gelten und es im Wiederholungsfalle zu Strafen kommen könnte.
Die Entscheidung wurde "in absentia" getroffen, was bedeutet dass SoniXCast zu der Verhandlung nicht geladen wurde und nicht anwesend war. Das Gericht war daher gesetzlich verpflichtet, dem Angeklagten per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen die einstweilige Verfügung zuzustellen. Es ist die Verantwortung des Klägers (Gvl in diesem Fall), dem Gericht die korrekte Adresse mitzuteilen. Die angegebene Adresse war falsch, demnach wurde das Einschreiben nie zugestellt und somit wurde nach 30 Tagen die Entscheidung automatisch null und nichtig.
Zusammenfassend hat diese einstweilige Verfügung etwa den Wert des Papiers auf dem es gedruckt wurde und hatte nie etwas mit dem rechtlichen Status der SoniXCast Lizenz zu tun. Selbst wenn die gleiche Verletzung wieder auftreten würde so müsste der Kläger erneut eine "Einstweilige Verfügung" erwirken.
Auf der anderen Seite gewannen die Verwertungsgesellschaften in Deutschland hiermit ein leistungsstarkes Marketing-Tool, welches sie verwenden, um den Verbrauchern glaubhaft zu machen, dass SoniXCast in Deutschland illegal wäre. Nichts könnte der Wahrheit weiter entfernt sein:
SoniXCast Radios senden aus Canada unter canadischer Gesetzsprechung !
Die sogenannte Umbrella-Lizenz der SOCAN stellt sicher, dass alle Lizenzgebühren ordnungsgemäß verarbeitet und verteilt werden (Gema verdiente ungefähr $80.000 an SoniXCast Radios im Jahr 2013).
Gema (und damit auch Gvl) hat Vereinbarungen mit der SOCAN unterzeichnet die es ermöglicht, dass SoniXCast Radios Kompositionen aus ihrem Katalog ausstrahlt.
SoniXCast verwendet Technologien um zu filtern was ausgestrahlt wird. Ein Komposition, der nicht im SOCAN Katalog (und durch Erweiterung Gema und Gvl) vorhanden ist wird für die Öffentlichkeit stumm geschaltet.
SoniXCast alleine ist für das Programm-Management verantwortlich.
"Aber ich habe gehört, dass SoniXCast Radios verklagt wurden und zur Zahlung gezwungen wurden!"
Einzelne, die mit SoniXCast Radios in Verbindung standen, mussten Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Urheberrechtes zahlen, doch das gilt auch für Radiosender mit Wohnsitz in Deutschland. Gema begann im Jahr 2010 hart gegen Piratenradios vorzugehen und schloss viele deutsche Radiosender, welche dann zu SoniXCast wechselten. Die Moderatoren von vielen kleinen Radios zeigten wenig Respekt vor dem Gesetz und machten fleissig weiter, sodass sie dann in Deutschland in Schwierigkeiten gerieten. Gema nahm sie, zu Recht, vor Gericht und konnte in einigen Fällen gewinnen. Gema Agenten unterstellen gerne, dass SoniXCast Radios verklagt wurden und deshalb handeln sie illegal, aber das ist einfach nicht wahr. Viele kleine Radios haben nur einen Moderator und wenn dieser illegal handelt, dann wird die Verantwortung auf den Anbieter geschoben. Das gleiche passiert auch mit deutschen Hosting-Providern.
Um ein SoniXCast Radio verklagen zu können müsste die Gema dies bei einem kanadischen Gericht einreichen und beweisen, dass Handelsgesetze verletzt wurden. Finanziell nicht teurer als das Gleiche in Deutschland, doch der Grund dass Gema dies bis dato nicht tat ist, dass es keine Verletzungen gibt. Gema könnte eventuell Druck auf die SOCAN ausüben die Lizenz von SoniXCast zu widerrufen, doch auch dies taten sie bis heute nicht. Fakt ist, dass Gema bereits öffentlich eingeräumt hat, dass das SoniXCast Lizenzmodell legal ist, auch in Deutschland, und dass es keinen tragfähigen Grund gibt zu klagen. Stattdessen gehen sie an Einzelne.
Zitat Ende
Quelle: Blog "Der Informer"
Nehmen wir einige Punkte dieser Gegendarstellung einmal genauer unter die Lupe:
- "Ungleich einem Urteil ist eine einstweilige Verfügung nur eine Erklärung des Gerichts, dass zukünftige Verstöße ein Urteil gegen den Beklagten zur Folge hätte."
Diese Aussage ist völliger Unsinn.
Die einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in §§ 935 bis § 942 ZPO geregelt. Die einstweilige Verfügung soll den Anspruch auf einen bestimmten Streitgegenstand (§ 935 ZPO) (Sicherungsverfügung) oder den Rechtsfrieden (§ 940 ZPO) (Regelungsverfügung) sichern.
Die einstweilige Verfügung ist der übliche Verfahrensfortgang nach einer Abmahnung. Da das Verfahren einige Besonderheiten aufweist, hier die entsprechenden Erklärungen:
In den meisten wettbewerbs- namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen geht es primär um die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Im ersten Schritt werden diese Ansprüche durch eine Abmahnung außergerichtlich eingefordert. Werden die erhobenen Forderungen (strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärungen) nicht freiwillig oder nur unzureichend vom Abgemahnten abgegeben, stellt sich die Frage, wie ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich möglich ist die Einreichung einer Unterlassungsklage. Ein Urteil ist bei normalem Verfahrensgang allerdings frühestens in ein paar Monaten, nicht selten erst nach Jahren zu erwarten. Ein Urteil käme daher oft zu spät, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren.
Eine Alternative bietet der vorläufige Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren dient dazu ein Streitfall vorläufig (gemeint: bis zur Klärung durch die Hauptsache, also durch das Klageverfahren) zu regeln. Da das ganze Verfahren nur eine vorläufige Regelung darstellen soll, ergeben sich unter dem Gesichtspunkt eines möglichst effektiven Rechtsschutzes (= schneller Rechtsschutz) einige
Besonderheiten:
Der Antragssteller bestimmt das Verfahren durch das Einreichen des Antrages maßgeblich.
Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts von einem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern! Dies erscheint so manchem, der plötzlich per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung überreicht bekommt, sehr bedenklich. Solche Überlegungen müssen aber hinter dem Anspruch auf die Gewährung effektiven d.h. schnellen Rechtsschutzes zurückstehen.
Glaubhaftmachung statt Beweis:
Die Gewährung schnellen Rechtsschutzes erlaubt keine langwierigen Beweisaufnahmen. Daher müssen die Tatsachen, die den Anspruch begründen vorläufig nur glaubhaft gemacht werden. Der Begriff "glaubhaft" bedeutet hier einen geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit, die ein Beweis erfordert. Die Mittel zu Glaubhaftmachung sind die Vorlage von Urkunden und die Versicherung an Eides statt. Daneben kommt die Vorlage von Kopien, Parteigutachten, etc. in Betracht. In einem Hauptsacheverfahren (Klage) müssen die glaubhaft gemachten Tatsachen, soweit Sie zwischen den Parteien streitig sind, bewiesen werden.
Eilbedürftigkeit des Antrags:
Der Antragssteller kann innerhalb von wenigen Tagen einen Titel erlangen und dies bei bloßer Glaubhaftmachung seines Anspruchs in tatsächlicher Hinsicht. Ein solches Verfahren ist nur gerechtfertigt, wenn die Sache dies erfordert, also eine Dringlichkeit der Sache vorliegt. Die Dringlichkeit wird im Wettbewerbsrecht (§ 25 UWG) allerdings zugunsten des Antragsstellers vermutet. Diese Vermutung der Dringlichkeit ist widerlegbar. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Verhalten des Antragsstellers.
Verfügungsbeschluss des Gerichts:
Die Entscheidung des Gerichts ergeht in der Praxis meist als Beschluss. Untersagt wird eine konkrete Verletzungshandlung unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Kurz gefasst:
Eine einstweilige Verfügung ist eine Entscheidung des Gerichts, einen rechtlichen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen / unterbinden, ohne auf ein langes Hauptverfahren warten zu müssen.
Somit entspricht oben zitierter Satz nicht den Tasachen, dass dies NUR eine einfache Erklärung eines Gerichts sei, dass zukünftige Verstöße ein Urteil gegen den Beklagten zur Folge hätte. Es ist vielmehr eine Untersagung einer bestimmten Handlung, unter Androhung rechtlicher Konsequenzen bei Nichtbeachtung !
- "Die Entscheidung wurde „in absentia“ getroffen, was bedeutet dass SoniXCast zu der Verhandlung nicht geladen wurde und nicht anwesend war. Das Gericht war daher gesetzlich verpflichtet, dem Angeklagten per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen die einstweilige Verfügung zuzustellen. Es ist die Verantwortung des Klägers (Gvl in diesem Fall), dem Gericht die korrekte Adresse mitzuteilen. Die angegebene Adresse war falsch, demnach wurde das Einschreiben nie zugestellt und somit wurde nach 30 Tagen die Entscheidung automatisch null und nichtig."
Auch diese Aussage ist definitiv falsch.
Wie bereits oben angeführt, liegt es im Wesen der einstweiligen Verfügung, dass diese OHNE Kenntnis des Antragsgegners erwirkt wird.
Eine einstweilige Verfügung wird – anders als ein Urteil im Hauptsacheverfahren – nicht von Amts wegen an die gegnerische Partei zugestellt, sondern muss vom Antragsteller selbst mittels eines Gerichtsvollziehers innerhalb eines Monats nach Erlass zugestellt werden, um vollstreckbar zu sein (Zustellung im Parteibetrieb, § 936, § 922 Abs. 2, § 929 Abs. 2 ZPO). Wird die Vollziehung vor der Zustellung vorgenommen, muss gemäß § 929 Abs. 3 ZPO die Zustellung innerhalb von sieben Tagen nach der Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist nach § 922 Abs. 2 ZPO vorgenommen werden. Dies ist eine Ausnahme von den grundsätzlichen Vorschriften der § 750, § 751 ZPO, wonach u. a. erst vollstreckt werden darf, wenn das Urteil oder die Vollstreckungsklausel zugestellt worden ist.
Kurz gefasst:
Nicht das Gericht, sondern der Antragsteller ist für die Zustellung innerhalb der gesetzlichen Frist verantwortlich. Diese Frist besagt auch NICHTS über die Verfügung an sich, sondern NUR etwas über die Vollstreckbarkeit ! Ergo ist der Satz "Die angegebene Adresse war falsch, demnach wurde das Einschreiben nie zugestellt und somit wurde nach 30 Tagen die Entscheidung automatisch null und nichtig." völliger Unsinn. Die entscheidung der Verfügung bleibt nach wie vor natürlich bestehen, nur wird es wohl bei der Vollstreckung der rechtlichen Konsequenzen problematisch werden.
Eine zeitliche Begrenzung einer einstweiligen Verfügung gibt es nicht ! Das bedeutet, eine einstweilige Verfügung ist unbegrenzt gültig und endet erst mit einem hautsächlichem Klageverfahren, einem Einspruch gegen die Verfügung oder mit der dauerhaften Unterlassung des verfügten Missstandes.
- "SoniXCast Radios senden aus Canada unter canadischer Gesetzsprechung."
Dies ist, wie wir es bereits bewiesen haben, völliger Blödsinn. Es sind Kundenradios, deren Betreiber in Deutschland wohnhaft sind.
Somit ist für diese Radios NICHT die canadische, sondern einzig und allein die deutsche Rechtsprechung massgeblich ! SoniXCast stellt lediglich die technische Infrastruktur. Auch wenn SoniXCast ständig das Mantra herunterbetet, die Kunden seien "Subunternehmer von SoniXCast" oder "angestellte Moderatoren", ändert es nichts an der Tatsache, dass Kunden Kunden bleiben, egal wie SoniXCast diese betitelt !
Somit sind auch immer die jeweiligen einzelnen Betreiber VOLL VERANTWORTLICH für ihr Handeln und den Sendebetrieb. SoniXCast stellt nur das Betrugssystem !
- "Um ein SoniXCast Radio verklagen zu können müsste die Gema dies bei einem kanadischen Gericht einreichen und beweisen, dass Handelsgesetze verletzt wurden."
Auch hier wird ein völlig unsinniges Argument verwendet. "Handelsgesetze" haben NICHTS mit Urheberrecht, unter das Veröffentlichungslizenzen fallen zu tun !
Da die Radios auch, wie oben bereits erwähnt, nicht unter canadische, sondern unter deutsche Gerichtsbarkeit fallen, ist auch die These, dass vor canadischen Gerichten geklagt werden müsste, definitiv falsch. Zumal die GEMA mit ihren erwirkten Urteilen und Beschlüssen gegen diverse SoniXCast-Radiobetreiber das Gegenteil bewiesen hat.
"Fakt ist, dass Gema bereits öffentlich eingeräumt hat, dass das SoniXCast Lizenzmodell legal ist, auch in Deutschland, und dass es keinen tragfähigen Grund gibt zu klagen."
Diese Äusserung ist klar eine glatte Lüge ! Diese Aussage hat die GEMA NIE getätigt. Der angebliche "Beweis" ist eine Äusserung der Social-Mediacrew der GEMA auf Facebook ( GEMADialog ), welche völlig aus einem Kontext gerissen und uminterpretiert wurde. Vielmehr wurden, mit unserer Mitwirkung zahlreiche Verfahren angestrengt und auch erfolgreich zum Abschluss gebracht, wobei die Gerichte immer die Gültigkeit der "angeblichen weltweit geltenden SOCAN-SoniXCast-Lizenz" verneint haben.
Im Grunde ist wieder einmal jegliche Aussage des werten Herrn Walton einfach nur unsinnig und lächerlich, doch leider wirkt seine billige Polemik, wie auch die YT-Manipulation, nach wie vor bei vielen Lesern. Traurig, aber wahr ...
Bereits im Januar 2014 hatte Herr Walton es verlauten lassen ( siehe nebenstehender Facebook-Screenshot, dass SoniXCast angeblich ein Mitglied der neuen, noch in Gründung befindlichen Rechteverwertungsgesellschaft "C3S" sei.
Aufgrund der, bei "Akte SoniXCast" in Facebook veröffentlichen SoniXCast- Mail vom 09.09.2014 mit einer erneuten Behauptung dieser angeblichen Mitgliedschaft und der Initiierung einer neuen, seitens Herrn B. Walton gegründeten Facebookgruppe mit dem Namen "c3sgema" haben wir uns mit Herrn W. Senges, einem der Gründungsmitglieder dieser Verwertungsgesellschaft, in einer anderen Facebook-Gruppe, deren beider Mitglieder wir sind, in Verbindung gesetzt und nachgefragt, welchen Wahrheitsgehalt diese Behauptung inne hat.
Wie zu erwarten war, kam eine EINDEUTIGE Reaktion auf unsere Anfrage:
SoniXCast ist bei der Verwertungsgesellschaft "C3S" als zahlendes, bzw. investierendes Mitglied gänzlich unbekannt. Ferner wurde auch nicht mit der C3S Rücksprache gehalten, um deren Gesellschafts-Logo in soniXCast-eigenen Facebookauftritten zu verwenden. Somit wurde auch hiermit seitens SoniXCast reine, auf Unwahrheiten beruhende, Kundentäuschung betrieben. Ganz zu schweigen von der unrechtmässigen Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Logos, um die eigenen Lügen zu untermauern und potentiellen neuen Kunden Seriösität vorzugauckeln.
Nachdem einige Kontaktversuche seitens der C3S offensichtlich scheiterten, wandet sich Herr Senges sogar über den C3S-eigenen Facebookauftritt im September 2014 an die SoniXCast-Führung, wie auch die Gruppen-Follower und stellte die Lügen Herrn Brian Waltons richtig.
Nach den Veröffentlichungen unsererseits und von Seiten der C3S versuchte Herr B. Walton in seinen Facebook-Auftritten, mit Ausreden seine Lüge der "Zusammenarbeit" mit der Rechteverwertungsgesellschaft "C3S" zu relativieren und mittels weiterer Unwahrheiten weiter aufrecht zu halten.
Nachfolgenden Satz verbreitet Herr Walton auf der SoniXCast-Werbeseite und seinem Profil:
"The C3S Group has been merged with: https://www.facebook.com/c3s.cc"
Zu deutsch:
"Die C3S -Gruppe wurde mit https://www.facebook.com/c3s.cc verschmolzen ( zusammengelegt )"
Wieder einmal eine glatte Lüge, denn SoniXCast wurde in den Personen von Herrn Björn Korzer UND Brian Walton mehrfach mit der Aufforderung kontaktiert, die Gruppe wegen falscher Aussagen und der nicht genehmigten Verwendung des Namens/Logos zu löschen. ( siehe obenstehende C3S-Stellungnahmen )
Nachdem diese Aufforderung ignoriert wurde, wurde die Gruppe bei Facebook gemeldet. Ob nun diese Gruppe seitens Facebook oder doch seitens Herrn Walton gelöscht wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Nur versucht sich SoniXCast in Person Herrn B. Waltons auch hier erneut, der Verantwortung des Fehlverhaltens zu entziehen und den Lesern/Kunden Glauben zu machen, die Schliessung der Gruppe sei eine "freiwillige Entscheidung" von SoniXCast gewesen.
Anmerkung:
Zumal aus dem Text erneut AUSDRÜCKLICH hervorgeht, dass SoniXCast in KEINER Verbindung zu der C3S steht ! So viel zu Herrn Waltons Aussage, dass seine verschickte Werbemail nicht unwahr gewesen sei ...
Die nächste Werbewelle mit weiteren reihenweise Lügen und Unwahrheiten der Fa. SonixCast ist im Anmarsch.
Ein Mal abgesehen davon,
=> 230 kleine private Webradios = "das grösste Sendenetzwerk, das je gebaut wurde !"
Fazit:
Grössenwahn in Reinkultur ! Mehr fällt einem dazu nicht mehr ein.
Wer auf diese Unwahrheiten jetzt noch reinfällt und sich dadurch strafbar macht, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Von unserer Seite her können wir nur vor dieser Firma warnen.
Nicht nur die GEMA geht bereits massiv gegen diesen SonixCast-Betrug vor, sondern es werden immer mehr Schritte gegen diese Firma und deren Radiobetreiber eingeleitet. Denn hier noch von Handlungen "im guten Glauben" zu reden, ist mehr als nur naiv. Auch aus unserer Sichtweise ist hier in JEDEM Fall von VORSATZ auszugehen, was sich natürlich erheblich auf das Strafmass und die Regressansprüche niederschlagen wird.